Zitat aus Computerbild.de
Falls Sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, müssen Sie zahlen: Für einen Fernseher sind monatlich 17,98
Euro fällig, dann sind Radios ebenso im Preis enthalten wie neuartige Rundfunkgeräte (Handy, Smartphone, Internet-
PC). Sollten Sie nur ein Radio oder nur ein neuartiges Rundfunkgerät oder beides besitzen, zahlen Sie monatlich 5,76
Euro.
Das Autoradio ist gebührenpflichtig. Die Gebühren zahlt der Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen
ist. Aber: Wenn Sie bereits für heimische Radios zahlen, ist das Autoradio im Preis enthalten. Spezialfall
nichteheliche Lebensgemeinschaft: Besitzt Ihr Partner ein eigenes Auto mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio, so
muss er dieses Gerät als Zweitgerät anmelden und weitere 5,76 Euro zahlen.
Wenn Sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen, die ohne großen Aufwand betriebsfertig gemacht werden können,
so sind die Geräte gebührenpflichtig. Nur nachweislich defekte Geräte oder Fernseher mit ausgebauter
Empfangseinheit sind gebührenfrei.
Es ist völlig egal, ob, wie und welche Sendungen Sie empfangen. Selbst dann, wenn Sie den Fernseher auf den
Dachboden stellen und mit Ihrem Radio nur ausländische Sender hören, müssen Sie 17,98 Euro pro Monat an die GEZ
zahlen.
Sie sind verpflichtet, sich selbstständig bei der GEZ (www.gez.de) anzumelden. Sollte ein Fahnder an Ihrer Tür klingeln
und Sie auf das Versäumnis hinweisen, ist er berechtigt, nachträglich Gebühren einzufordern. Die Gebühren können
Sie im Vierteljahrestakt von Ihrem Konto abbuchen lassen oder Sie zahlen nach Zahlungsaufforderung.
Kinder und sonstige Familienangehörige mit eigenem Einkommen oder eigener Rente müssen zusätzlich Gebühren
zahlen. Das gilt selbst dann, wenn die Kinder oder Großeltern im Haushalt der Eltern leben.
Es ist möglich, sich von den Rundfunkgebühren zeitweilig befreien zu lassen: Sollte Ihr Einkommen unter dem
einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige liegen, ist eine Befreiung möglich. Das gilt für Sozialhilfe-
Empfänger, für Rentner, Studenten und Schüler. Den Befreiungsantrag füllen Sie auf der GEZ-Homepage aus oder
fordern ihn per Post an: GEZ, 50656 Köln.
Wenn Sie Ihre Rundfunkgeräte abgemeldet haben, müssen Sie einen GEZ-Hausbesuch in Kauf nehmen. Sie brauchen
den GEZ-Mitarbeiter zwar nicht in die Wohnung zu bitten, doch Sie müssen ihm wahrheitsgemäß antworten und
nachweisen, wohin Sie die Geräte gebracht haben. Allerdings gilt: Während in Österreich der Staatsbürger nachweisen
muss, dass er kein Gerät bereithält, darf sich der Deutsche von der GEZ beweisen lassen, dass er ein Gerät besitzt.
In Großbritannien gilt die Nichtanmeldung als Straftat, in Deutschland ist sie maximal eine Ordnungswidrigkeit,
nämlich dann, wenn Sie Ihr Gerät länger als einen Monat nicht anmelden oder den GEZ-Mann oder die GEZ-Frau
belügen. Allerdings dürfen die GEZ-Fahnder eine Zwangsanmeldung vornehmen, wenn Sie vor der Tür hören, dass im
Inneren Radio oder Fernseher laufen oder diese gar durchs Fenster sichtbar sind.
Ende
Woher wollen die bei HÖREN eigentlich wissen , ob da Radio oder TV läuft , und nicht ein Ipod oder CD-Player ?
Die melden dich an , & Du musst dann kämpfen .