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Rechtsfrage : gesetzliche Gewährleistung

Wie wir ja alle wissen, besteht bei Neuware eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

ich finde leider keine passende antwort auf die frage, ob jene an dritte übertragbar ist. meiner meinung nach ist sie es nicht, da derjenige welche dritte (lol ;D) nicht teilpartner des vertrages war.

was meint ihr oder weiß das jemand genau ? zufällig ein jurist anwesend ?


Antworten zu Rechtsfrage : gesetzliche Gewährleistung:

so weit ich weiß, wenn du  waremit der rechnung verkaufs/verschenks und es ist garantie drauf, kann der neue besitzer die einsetzen falls nötig

also bei einigen herstellern habe ich schon gelesen (beispiel BeQuiet) dass die Garantie (nicht gesetzl. Gewährleistung) nicht an 3. übertragbar ist.

Sowohl Garantie als auch gesetzliche Gewährleistung sind ohne Probleme an Dritte übertragbar, selbst dann, wenn auf der Rechnung oder Quittung der Name des Käufers steht.Dies ist nicht relevant! 8)

ist das irgendwo nachzulesen ? ;D ich kenn das BGB jedenfalls nicht auswendig ():-)

Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer beziehungsweise dem Besteller im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Die nähere Ausgestaltung der einzelnen Mängelansprüche ergibt sich aus den in §§ 437, 634 BGB genannten einzelnen Vorschriften des Kauf- und Werkvertragsrechts, wobei zum Teil auf Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts verwiesen wird. Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.

daraus ergibt sich bei mir nur -> ??? ???  ;D .. ohne Langenscheid Deutsch - Deusche Gesetze kam ich noch nie aus :-[

Obwohl ich etwas näher dran bin - aber manchmal hat man wirklich das Gefühl, dass manche gesetzliche Reglung mit ihren x-fachen Ergänzungen von Besoffenen oder Hirnkranken gemacht wurden!!! :o;);D

also hier dreht es sich zwar nur um neuwagen ;D, aber

http://www.neuwagen-spion.de/gewaehrleistung.html

keine Ahnung ob das korrekte bzw seriöse aussagen sind und ob das bei allen nutzgegenständen gleich ist



http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Zitat
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

mich deucht das gefühl, dass gewährleistung sich nur auf "korrekt gelieferte ware" bezieht, alles was nach lieferung passiert ist garantie. nun daher ists auch schwer von gewährleistung gebrauch zu machen, wenn man nach 6 monaten beweisen muss, dass das gerät zu anfang kaputt war (selbst wenns erst später kaputt war). zum einen ist das betrug, daher schon so gut wie unmöglich, zum anderen wirds net klappen wenn ein anderer käufername draufsteht.
und da das dann unter garantie fällt, hat man die berühmte A-Karte, da so gut wie kein Händler Garantie an dritte überträgt, da es rechtlich nicht vorgeschrieben ist.

was das angeht ist der fall klar, allerdings steht immer noch nicht fest, ob Gewährleistung nun übertragbar ist ::)

edit : ein rechtsanwalt sagt folgendes
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=80378&
dürfte somit klar sein
« Letzte Änderung: 08.09.10, 21:46:01 von Mullmanu »

Dieses Thema ist weitaus umfassender als andere, denn sowohl die Gesetzgebung als auch die Rechtssprechungen verschiedener Gerichte in germany sind so unterschiedlich. dass die echte Rechtsfrage zu einem bestimmten Produkt nur im Einzelfall entschieden werden kann, Pauschalen sind zuviel mit Fragezeichen gekennzeichnet. 8)

Das ist das, was ich früher auch nie verstanden habe. Da gibts ein Gesetz - uralt aber grad noch lesbar - man liest es und versucht es zu verstehen. Bis man drauf aufmerksam gemacht wird, dass es zu dem Gesetz noch 500 Urteile gibt die den einen Absatz noch mal untergliedern (falls - dann, falls nicht dann vielleicht, falls doch dann vielleicht nicht oder doch oder gar nicht usw.). Völlig irre. Allein mit einem Gesetz kann man heute kaum was anfangen, wer keine Datenbank mit Urteilen parat hat ist aufgeschmissen.
. Da gibts ein Gesetz - uralt aber grad noch lesbar - man liest es und versucht es zu verstehen. Bis man drauf aufmerksam gemacht wird, dass es zu dem Gesetz noch 500 Urteile gibt die den einen Absatz noch mal untergliedern (falls - dann, falls nicht dann vielleicht, falls doch dann vielleicht nicht oder doch oder gar nicht usw.). Völlig irre.


Mann/Frau denkt da automatisch an das Deutsche Steuerrecht.  ;D
Sowie an die vielen Schlupflöcher.
Wer es dann nicht schafft, hinter zieht einfach.  8)

Burgeule

Da habt ihr beiden Recht - leider !!! :'( :o;)


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