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Notebookhdd defekt. Wie siehts aus mit der Gewährleistung?

Hallo zusammen.

Habe mir am 08.12.2008 eine Samsung 120GB für mein Notebook gekauft. Leider ist es so das Sie seit gestern Abend nicht mehr lauf sprich Windows bootet nicht. Eine Neuinstallation habe ich schon versucht. Kommt die Fehlermeldung Write Error (Schreibfehler). Mit meiner alten Platte funktioniert alles deswegen kann der defekt nur an der Platte liegen. Jetzt möchte ich wissen wegen der Gewährleistung, ob der Verkäufer wenn er möchte die Ware einschicken oder ob er auf mein Verlangen auch einen Austausch machen kann. Vielen Dank für eure Antworten.



Antworten zu Notebookhdd defekt. Wie siehts aus mit der Gewährleistung?:

hi,

schreib doch dem VK einfach, Fesplatte defekt, Kauf vom 8.12.08 , Rechnungsnnumer, bitte um ausstausch da ich die Festplatte dringend benötige .

Kurze fehlerbeschreibung : Write Error (Schreibfehler), alte HDD angeschlossen geht alles.

machst es telefonisch geht noch schneller... lass dir eine RMA oder auftragsnummer geben.

lg

PS: der VK wird dir dann schon sagen ob er sie ausstauscht und dir eine neue zuschickt oder ob du warten musst bis sie repariert wird vom hersteller 

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Das kommt hier ganz auf den Händler an: Entweder er tauscht dir die Platte direkt gegen eine neue aus oder er schickt sie zum Prüfen an den Hersteller. Du hast hier erst mal keinen Einfluss drauf... 

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Schneller gehts wenn ich dort hingehe. Habe Sie ja hier in Aachen direkt in nem Computerladen gekauft. Danke rockinhouse

Also der Verkäufer kann per Garantie sie zum prüfen einschicken. Will das aber mit der Gewährleistung machen da die Ware einen Sachmängel aufweißt.Und da steht auch bei Wikipedia das der Käufer entscheiden kann was passiert. Also für mich kommt nur eine Neulieferung in Frage und keine Nachbesserung (Reperatur). Danke DD

Das steht noch bei Wikipedia:

::: Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt.:::

Und da er die Sache ohne Umstände austauschen kann muss er das machen. Ansonsten kann er sich schadensersatz pflichtig machen.

Aber mir kommt dir Frage ob der die sofort austauschen muss oder ob er das Recht erst die Ware zur Überprüfung einzusenden und es danach nach der Überprüfung auszutauschen?

hab mal eine GrKa eingeschickt und bekam sofort eine neue unter vorbehalt  :) wäre die grka bei OC futsch gegangen hätte ich die gewährleistung vergessen können da ich dies aber nicht gemacht habe war alles i.O !

HDD genauso ^^ fireware falsch aufgespielt, festplatte defekt , gabs alles schon  ;D

 


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