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Copyright auf Bild

Hallo liebe User

Folgendes wirft bei mir Fragen auf:

bei einer Firmengründung hat sich die Chefin über eine Werbeagentur ein Logo (Bild) erstellen lassen.
Eine Mitarbeiterin der Firma sollte nun im Auftrag der Chefin das Logo bzw. das Bild mit dem Namen und dem Ort der Firma ausstatten. Diese Mitarbeiterin ist mittlerweile nicht mehr in dieser Firma.
Jetzt das diese MA die Chefin aufgefordert dieses Bild zu entfernen, da sie (die MA) das Copyright auf dieses Bild hätte.
Da das Bild aber schon bestand und im Besitz der Chefin ist und nur abgeändert wurde, stellt sich mir die Frage.....Wer hat denn jetzt das Copyright auf das neu gestaltete Bild  [???]


Antworten zu Copyright auf Bild:

Ein Copyright verbietet jede Änderung am Original !

Das Bild gehört ja der Chefin und die hat es in Auftrag über diese MA gegeben....

Verstehe daher auch Deine Antwort nicht.

Zitat
bei einer Firmengründung hat sich die Chefin über eine Werbeagentur ein Logo (Bild) erstellen lassen.

Hallo Gislette,

wie weiter unten mit
Zitat
Da das Bild aber schon bestand und im Besitz der Chefin ist und nur abgeändert wurde
schon richtig formuliert wurde, bedeutet
das, dass das Logo erstmal der Firma gehört.


Zitat
Eine Mitarbeiterin der Firma sollte nun im Auftrag der Chefin das Logo bzw. das Bild mit dem Namen und dem Ort der Firma ausstatten. Diese Mitarbeiterin ist mittlerweile nicht mehr in dieser Firma.

Hier kommt der Begriff der Schöpfungshöhe ins Spiel (vgl. bei wikipedia): Ist einfaches Hinzufügen nichtprosaischer/nichtepischer Texte wie Firmen- und Ortsname als künstlerische Wertschöpfung anzusehen? Zunächst ist die Schöpfungshöhe als gering anzusehen, erst wenn dabei z. B. spezielle, von der Mitarbeiterin entworfene Schriftarten verwendet wurden, könnte sie über eine relevante Schwelle gestiegen sein.

Zitat
Jetzt das diese MA die Chefin aufgefordert dieses Bild zu entfernen, da sie (die MA) das Copyright auf dieses Bild hätte.

Dann möge die MA "Copyright" definieren und dies beweisen, z. B. durch vorher festgelegte vertragliche Vereinbarungen.
Das kann aber allenfalls dann der Fall sein, wenn die Arbeit im Rahmen eines Werkvertrages erbracht wurde, denn wenn die MA bei der Erstellung bei der Firma angestellt war, dann hat sie die Ergebnisse ihrer Arbeit eben dieser Firma überlassen.

Existieren vertragliche Vereinbarungen?


Glatzenschmatz,
der General

Nein, es existieren keine vertragliche Vereinbarungen, auch hat diese keine eigenen Schriftarten verwendet....es wurden die verwendet, die das Office beinhaltet.

Darf Sie dann überhaupt das (C) auf das Bild setzen?

« Letzte Änderung: 19.03.13, 17:01:48 von Gislette »

VORSICHT ...
Das Bild gehört der Firma ,SO wie es ist .
Das Copyright gehört den Erzeuger !
Es sei denn , er / sie hat vertraglich darauf verzichtet , oder war  bei der Firma angestellt und hat in ihrem Auftrag gehandelt . !

So habe ich es gelernt.

Das führt bei mir z.B.dazu ,dass ich meine vom Fotografen gemachten Passfotos NICHT im Internet verwenden durfte .
Dazu müsse ich ausdrücklich sein Einverständnis einholen !

Von wegen ...Recht am eigenen Bild .
Habe ihm dann ausdrücklich eine Veröffentlichung des Fotos untersagt .

« Letzte Änderung: 20.03.13, 10:37:06 von Ava-Tar »
« Letzte Änderung: 20.03.13, 17:45:14 von Ava-Tar »

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