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ebay-Kauf Recovery-CD! Spezielle Frage!

Ich möchte mir einen Original-Lizenz für meinen Zweitrechner bei meinen Eltern kaufen.
Eine Frage, die hier sicher noch keiner geäußert hat:

Wir wissen, dass man telefonisch aktivieren kann, selbst, wenn die Recovery-CD schon einmal in Gebrauch gewesen ist. Im Notfall muss man auch einem M$-Mitarbeiter Gründe der erneuten Aktivierung darlegen.
Aber: Nehmen wir mal an, der Verkäufer bei Ebay hat seine XP-Version, die er mir verkauft immer noch "online" und will updaten. Er merkt dann, dass er es nicht mehr darf, weil ich dem Support-Mitarbeiter alle relevanten Daten, die auf der CD-Hülle aufgedruckt sind, mitgeteilt habe und somit dieses Produkt mir gehört. Was aber, wenn er seinerseits bei M$ anruft und sagt, er habe erneut seine Hardware geändert und möchte wieder aktivieren. Nehmen wir an, er hätte den Aufkleber abfotografiert oder die Daten notiert, so wäre er doch in der Lage, meine Lizensierung wieder rückgängig zu machen und ich wär der Doofe, obwohl ich im Besitz der Original-CD bin!

Hab ich da ein entscheidendes Detail übersehen, oder kann mir das genauso passieren, wie ich es geschildert habe?

Thx, für alle Antworten...



Antworten zu ebay-Kauf Recovery-CD! Spezielle Frage!:

Nach dem Kauf bist du der offizielle Besitzer dieser CD.
Was der Vorgänger dann für einen Schmu machen könnte/wollen/würde,
hm, das weiss man doch nie vorher.
Und wenn er tatsächlich sowas abziehen sollte,
wo vor hast du Angst? Du hast doch die Original-CD dann
und nicht er.
Also ich kann diese "Sorge" zwar nachvollziehen,
halte sie aber für unangebracht.

orchidee, Du hast natürlich recht, wenn es eine XP-Vollversion betreffen würde.

Aber eine Recovery-CD ist immer an den Computer gebunden, mit dem sie verkauft wurde. Meines Wissens darf sie gar nicht solo verkauft werden und das steht auf den Recoverys meistens auch drauf. Es kann sogar sein, daß so eine Recovery nur auf bestimmten Rechnern läuft, meinetwegen von HP. Drum sind sie ja so billig, alles andere würde ja den normalen Preis völlig aushebeln.
Recovery kann auch heißen, daß nur ein IMAGE zurückgespielt wird. D.h. man hätte keine freie Konfigurationsmöglichkeit und es gäbe auch keine "Reparaturinstallation".


Also ist fraglich, ob die Microsoft-Mitarbeiter hier mitspielen.
Ratsam wäre natürlich, vor dem Bezahlen mit dem Verkäufer einen kleinen Kaufvertrag zu machen, wo klargestellt wird, wer welche Rechte hat.

« Letzte Änderung: 26.06.06, 16:12:45 von bernd-x »
Bei Recovery-Versionen gibt es Unterschiede. Es gibt solche, die auf jedem PC installiert werden können und solche, die als Image auf der CD liegen und bei der Installation evtl. alle Partionen und Daten löschen, um ein System herzustellen, wie es ab Werk geliefert wurde. In der Regel handelt es sich aber um die erste Variante. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Recovery-CD zu einer"Vollversion" zu machen, so wie man sie im Handel kaufen kann. Die Erklärung hierzu würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Gute Suchergebnisse findet man mit den Stichwörten "Recovery CD" oder "Windows-CDs entdongeln" in den Suchmaschinen.

Hmm, naja.
Der Link gibt schon mal einiges her von eBay.

Da sollte dann wohl noch einiges mit dem Verkäufer geklärt werden.

Zitat
Ratsam wäre natürlich, vor dem Bezahlen mit dem Verkäufer einen kleinen Kaufvertrag zu machen, wo klargestellt wird, wer welche Rechte hat.

Das is auch´ne gute Idee.

Man sollte wohl die Wörter
- OEM-CD
und
- Recovery-CD trennen.

OEM ist unproblematisch beim Verkauf. Ich selbst habe kürzlich bei ebay eine XP Home OEM verkauft. Der Käufer hatte nie Probleme.

Recovery heißt zunächst, daß der Orginal-Installzustand wiederhergestellt wird. Und wenn da spezielle Treiber mit draufgeklatscht werden, läuft sicher später gar nichts.

Betr. "Umbau einer Recovery": Technisch gehts bestimmt. Aber spätestens bei der Aktivierung dürfte klar werden, was das für eine Version war und Microsoft wird die Aktivierung ablehnen.

Win XP gibts heute so billig und das Fundament im Rechner sollte einfach stimmen - wenn hier um den letzten Cent geknausert wird schadet man sich nur selbst.


http://www.computerhilfen.de/hilfen-5-92705-0.html

"Nach Deutschem Recht darf eine Recovery- CD auch weiter auf anderen PCs verwendet werden - ist nicht auf einen PC- Hersteller geprägt."

Ein Kumpel von mir hat einen Hyrican PC. Die Recovery-CD hatte sowohl einen Wiederherstellungsmodus, sowie eine normale XP - Bootroutine. Und so, wie unser Kollege aus dem anderen Thread es darlegt, ist eine Recovery-CD ein vollwertiges System,wie ne OEM.

Ich denke, dass ich hier auch knausern darf, da ich ein, so langsam aber sicher alterndes System kaufe, siehe Vista. Und! Wie schon erwähnt, es ist für den Zweitrechner.
Also, die M$-Mitarbeiter dürfen sich eigentlich net anstellen.
Wer hat vielleicht Erfahrungen gemacht, diesbezüglich?

Eine Umwandlung der Recovery-CD z.B. mit XP-ISOmaker sollte kein rechtlich fragwürdiges Unterfangen sein, da das Urteil eindeutig besagt, dass man das Recht hat diese CD Hardwareungebunden zu benutzen.

@ hair_energizer
So ist´s halt nicht. bitte saubere Begrifffe verwenden, Recovery ist nicht gleich OEM.
Ich hab hier einen Stapel HP-CDs, die laufen ausschließlich auf HP-Rechnern und darauf steht: Verkauf verboten.

Und es kann garantiert niemand Microsoft zwingen, solche Recoverys zu aktivieren wenn es nicht den Lizenzbestimmungen entspricht.

Niemand bestreitet, daß einige Recoverys in Wirklichkeit OEMs sind, die man woanders zum Laufen bringen kann. Aber Verlaß ist erst mal gar keiner drauf.

Bastel ruhig mit den ISO-tools und wende viele Stunden auf, wenn Du die Zeit hast. Aber was dann Microsoft dazu sagt, wirst schon sehen, "Zweitrechner" und "XP eh alt" zieht bei denen nicht.

« Letzte Änderung: 26.06.06, 18:31:45 von bernd-x »
Ein Kumpel von mir hat einen Hyrican PC. Die Recovery-CD hatte sowohl einen Wiederherstellungsmodus, sowie eine normale XP - Bootroutine.

"Bei Recovery-Versionen gibt es Unterschiede. Es gibt solche, die auf jedem PC installiert werden können und solche, die als Image auf der CD liegen..."

Das dürfte ja jetzt das sein, was für dich im Moment am Wichtigsten ist denk ich.

ok, sorry!
Ja, Ebay schreibt leider auch, dass so eine Version nicht von Microsoft aktiviert werden könnte...naja, ok.
Aber, so, wie diese CD's bei Ebay weggehen, kann ich die ja wieder veräußern.

Habe mir eine Recovery-CD ersteigert. Sie war für ein Fujitsu-Siemens Notebook. Stand auch Recovery drauf. Ein Schlüsselaufkleber, allerdings für HP, warum auch immer, war dabei. Habe oft neuinstalliert in letzter Zeit, war nie ein Problem mit der Telefondame bei der Aktivierung. Also, bei mir gings. 

Es ist TECHNISCH völlig problemlos, eine Schaufensterscheibe einzuschlagen und die Waren auszuräumen. Aber deswegen ist es noch lange nicht legal.

Es ist TECHNISCH auch rel. einfach, ein aktiviertes XP hinzukriegen ohne mit Microsoft Kontakt aufzunehmen. Damit wird es natürlich auch nicht legal.

Und wenn die Microsoft-Telefondamen, die - wie man es erlebt - ziemlich desinteressiert und unterbezahlt Schichtdienst machen, ohne Nachbohren den Freischaltcode rausrücken, kann man das nicht als Einverständnis von Microsoft werten, daß die Recovery eines fremden Rechners verwendet wird.

Wenn bei einem "Hausbesuch" das festgestellt wird, könnten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen  :-\

« Letzte Änderung: 20.03.07, 10:48:22 von bernd-x »

@bernd-x
So ist´s halt nicht. bitte saubere Begrifffe verwenden, Recovery ist nicht gleich OEM.

Diese Unterscheidung macht der BS-Hersteller zwar grundsätzlich, aber in Deutschland hat das rechtlich keine Bedeutung.
Entscheidend ist praktisch gesehen nur, ob der Hersteller eine Vorkehrung getroffen hat, die eine Installation auf einem anderen System verhindert. (Von einem solchen Hersteller würde ich Abstand nehmen.)
Rechtlich gesehen darf das BS in Deutschland nicht an den Rechner zwangsgekoppelt sein und kann in jedem Fall auch separat verkauft werden (auch wenn drauf steht, dass es verboten sei, das ist dann ein reiner Einschüchterungsversuch, der in Deutschland keine rechtliche Bindung hat)

Hiermit sollte die Sache klar sein:

Zitat aus der C't:

Im Sommer 2000 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es über die Großhandels-, Handels- und Käuferkette rechtlich nicht haltbar ist, PC-Hardware und Windows untrennbar zu verbinden, also ein separater Verkauf des Klagegegenstands (DSP-Versionen) rechtens ist. Aus dem Urteil lässt sich ableiten, dass der Käufer eines PCs das beiliegende Windows sehr wohl weiterverkaufen (sofern er freilich keine Kopie zurückbehält) oder es auf einem anderen PC benutzen darf.

Das Ganze kann man auch gerne beim Bundesgerichtshof nachlesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=33d6aff09608cc7a4078513238299323&client=12&nr=22588&pos=0&anz=1
 


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