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haftungsausschluss in neuem fenster öffnen

hallo,
ich möchte gerne auf meiner homepage einen haftungsausschluss für links anbringen.

ist das ok, wenn ich auf jeder seite einen link dahin anbringe? dann kann ich mir die tipparbeit sparen. oder ist manverpflichtet, den ausschluss auf jeder seite zu plazieren , auf der Links sind?

mit welchen Befehlen kann ich ein neues Fenster öffnen, wenn man auf den Link klickt? ich möchte kein java script einbauen. das fenster soll klein sein, möglichst nur so 5x10 cm, und nur die titelleiste enthalten. und einen Schließen-Button.

danke für jede antwort,
MithriL

achja: wird das von einem pop-up-Blocker geblockt, oder geht der bei selbst angeklickten pop-ups nicht?


Antworten zu haftungsausschluss in neuem fenster öffnen:

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Auf der ersten Seite, oder beim Impressum müsste reichen. Und nimm nicht diese Text mit Urteil vom xx. bla bla hat das Landgericht usw. das ist sowieso Quatsch. In dem Urteil steht geanu das Gegeteil, dass man für Links haftet. Nur weil jeder den Text "gut" fundet, sthet der so oft auf Seiten.

ok, und der html-befehl?

und dass hier ist mein ausschluss mit landgericht, der ist doch korrekt, oder? (obwohl ich ihn so ähnlich irgendwo anders gefunden habe  ;D

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Achtung!!! Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: "Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
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« Letzte Änderung: 27.12.04, 17:34:37 von MithriL »

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Is einfach Text der auf die Seite muss. Genau den Text meine ich. Da wird sich auf ein Urteil bezogen, wonach man haftbar ist für seine LInks. In diesem Text stehts falsch. Einer hat damit angefangen, die anderen haben es weiterkopiert. ALso rechtlich gesehen schreibt man praktisch man wolle für seine Links haftbar sein. Weil man sich auf das Urteil bezieht. Lass das lieber weg. Ein freier Text in dem man schreibt, dass man sich zur Zeit der Verlinkung vom schadlosen Inhalt überzeugt hat, genügt. Am besten noch den Tag der LInkprüfungen vermerken. Und ansosnten will man nicht dafür haftbar gemacht werden.

das hatte ich ja bisher, dass der text "einfach so" auf der seite stand. aber ich wollte das ja dahingehend ändern, dass es in einem pop-up fenster auftaucht, wenn man einen link anklickt (siehe obnen).

und ich verstehe noch nicht ganz, wieso man haftbar ist, wenn man sich do´ch ausdrücklich distanziert. oder sind die Zitate aus dem Urteil falsch? Naja, ich kann ja den Bezug einfach weglassen.

Weiß vielleicht jemand, wo man dieses Urteil nachlesen kann?

mfg
MithriL

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Da könnte es ja manchmal Probleme geben mit Popup-Blockern.

Wenn du willst, dass der Disclaimer in einer neuen Seite auftaucht, dann stellst du einfach hinter den Link den Befehl target="_blanc"

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Den Gesetzestext kannst du bspw. hier nachlesen:

http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980512

Fenster in einer bestimmten Größe öffnen lassen bekommst du nur mit einem JavaScript-Befehl hin.

Mario 8)

@ schwoebel & mario: danke, ich werds mal mit java  script versuchen, obwohl ich das ja eigentlich nicht wollte, aber es geht wohl net anders  ;)

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, geht es ja nicht in erster Linie um Links, sondern um "herabsetzenden Tatsachenbehauptung", von denen man sich distanzieren muss. In diesem Fall wurden diese Behauptungen nur über das Netz verbreitet. Der Angeklagte hatte zawr auf "die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors" der verlinkten Seite mit den Beleidigungen verwiesen, sich aber trotzdem strafbar gemacht, weil er sich von den Behauptungen nicht distanziert hat.

Also hattest du Recht, Nope, in der Einleitung zu "meinem" Disclaimer wird das Urteil verallgemeinert und aus dem Zusammengang gerissen, ich werd mir was anderes ausdenken :).

Fragt sich nur, ob es ein allgemeines Urteil zu Links im Internet gibt...?

mfg
MithriL

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Ich sags mal in anderer Form. Dieses Urteil war nur auf einen Einzelfall anzuwenden. Juristen sagen dazu, wer mit so einem Urteil versucht sich aus der Verantwortung zu ziehen, der weiß genau, dass er auf verbotenens verlinkt und will sich damit nur rausreden. In diesem Urteil wird auch nur halbherzig auf den Charakter eines Links eingegangen wie er im allgemeinen genutzt werden kann. Einen Haftungsausschluss bringt die Anbringung mit dem Verweis auf dieses Urteil (und auch auf das von Berlin-Tiergarten) nicht. Hier mal noch was zum lesen.

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Ich hab bspw. für einen Verein bei uns folgenden Text verwendet:
http://www.mec-schwarzenberg.de/doku/disclaimer.php (zweiter Punkt) - so oder so ähnlich findest du den Text auf vielen Webseiten.

Mario 8)

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das klingt doch ganz gut. Bin ja auch kein Rechtsexperte  ;)

ok, dann ist ja alles klar  ;D
nur der link zur uni konstanz funktioniert bei mir nicht.

mfg
MithriL


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