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Datenschutz: “Gefällt Mir” Button macht Ärger: So entgeht man möglichen Strafen22.08.2011, 11:07 Uhr. (8138x gelesen)
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein will den Facebook “Gefällt Mir” Button von allen Webseiten verbannen. Kommt ein Webmaster dieser Forderung bis Ende September 2011 nicht nach, können Strafen bis zu 50.000 EUR drohen, so dass ULD. Man sei nämlich nach “eingehender technischer und rechtlicher Analyse” zu der Meinung gekommen, dass der “Gefällt Mir” Knopf gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoße. Strafe vermeiden trotz Facebook Button:Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE empfiehlt, Facebooks “Gefällt Mir” Button zunächst gegen eine Grafik zu tauschen. So wird beim Aufruf der Seite kein HTML Code von den Facebook-Servern geladen und Facebook kann auch keine Daten über die Benutzer speichern. Erst bei Klick des Besuchers auf eine eigene “Gefällt Mir” Grafik würden dann die Funktion für den eigentlichen “Like” Button nachgeladen. Mit dieser Methode ist man laut Rechtsanwalt Solmecke dann zunächst auf der sicheren Seite, bei Problemen mit Googles “+1” Button lässt sich dies auch schnell erweitern. Die Anzeige, wievielen Besuchern die aktuelle Seite bereits gefällt, gibt es dabei leider auch erst, wenn auf den entsprechenden, neuen “Gefällt Mir” Knopf gedrückt wird. Bei Nutzung der Facebook Dienste sollte auch die eigene Datenschutzerklärung überarbeitet werden. Ein Muster dafür hat die Kanzlei von Christian Solmecke ebenfalls zur Verfügung gestellt.
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