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Eltern haften für ihre Kinder im WWW25.06.2008, 14:29 Uhr. (3537x gelesen)
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Wie ein heute veröffentlichtes Grundsatzurteil des Landegerichtes München bestätigt, haften Eltern auch für ihre Kinder, wenn diese im Internet tätig sind. Im dem vorliegenden Fall hatte ein 16-jähriges Mädchen ein Video erstellt, das aus Fotos einer fremden Homepage einer Fotografin erstellt wurde, die auch die Klage eingereicht hatte. In dem Urteil verdeutlichen die Richter, das die Eltern auch für die Tätigkeiten ihrer Kinder im Internet die Aufsichtspflicht haben und verurteilten diese zu Schadenersatz, welches in einer neuerlichen Verhandlung noch festgesetzt werden muß. Das Gericht führt in dem Urteil auf, das unabhängig von der Notwendigkeit eines belehrenden Gespräches, die elterliche Aufsichtspflicht erforderlich ist. Dies bedeutet auch eine laufende Überwachung, ob sich die Internetnutzung durch das minderjährige Kind sich in dem durch eine notwendige einweisende Belehrung gemachten Rahmen bewegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 0 7 O 16402/07) |
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