Aus für versteckte Mini-Kameras: Ob im Kugelschreiber, in Wanduhren oder Blumenvasen – Die Bundesnetzagentur will die in Deutschland verbotenen, heimlichen Spionagekameras am liebsten vom Markt verbannen.
Die Kamera-Technik wird immer besser, Chips und Optik immer kleiner: Nicht nur in dünnen Handys werden Mini-Kameras eingebaut, sondern auch versteckt in normale Gegenstände wie Rauchmelder, Uhren oder Kugelschreiber. Diese gut getarnten Mini-Spionagekameras können heimlich Fotos oder Videos aufnehmen, ohne dass man es merkt – doch das ist in Deutschland verboten: Die Bundesnetzagentur ist daher jetzt gegen 70 Onlineangebote vorgegangen, die solche heimlichen Kameras verkauften.
„Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken,“ so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung. Der Phantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt.“
Die Kameras lassen sich gut verstecken, die Daten werden in der Regel per WLAN übertragen: So braucht man zum Anschluss nur ein einfaches Stromkabel oder sogar Batterien. Das ermöglicht es, die Kameras relativ frei zu platzieren, um einen guten Blick über die Innenräume zu erhalten. „Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor,“ betonte Homann.
Die Aktion richtet sich aber nicht gegen gewöhnliche Webcams oder die immer beliebter werdenden IP-Kameras, mit denen man sein Haus vor Einbrechern schützen möchte: Das Problem bei den in Deutschland verbotenen Kameras ist, dass sie nicht wie Kameras aussehen, sondern sich in gewöhnlichen Haushaltsgegenständen tarnen. Die Bundesnetzagentur geht dabei zur Zeit gegen Online-Shops vor, die Spionagekameras in Deutschland anbieten. Diese müssen die Kameras aus dem Verkauf nehmen und gleichzeitig eine Liste mit Käufern herausgeben: Anschließend müssen Käufer und Verkäufer die Geräte vernichten und darüber auch einen Nachweis erbringen.
Telekommunikationsgesetz verbietet Spionagekameras
Das Telekommunikationsgesetz verbietet Kameras, die versteckt in Alltagsgegenständen eingebaut sind und unbemerkt filmen können, auch wenn es sich um die eigene Wohnung handelt. §90 (1) des TKG besagt unter dem Punkt „Missbrauch von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen“: „Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“