Beim Filesharing erwischt zu werden, wird jetzt teurer: Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main haben den Betrag, den man dem Rechteinhaber als Schadensersatz zahlen muss, gerade von 150,- auf 200,- EUR angehoben, so die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein. Wer Lieder illegal herunterlädt, bietet sie während des Ladens auch automatisch anderen zum Download an – und macht sich damit dann selbst der Verbreitung strafbar.
Alternative: Musik-Download von YouTube – ist das legal?
Wer aber urheberrechtlich geschützte Musik über Filesharing-Plattformen zum Download anzubietet und dabei erwischt wird, muss zahlen – die Rechteinhaber können von dem Musik-Anbieter einen „fiktiven Schadensersatz“ von 200,- EUR verlangen – und das pro Lied. Wer also ein ganzes Album heruntergeladen hat, muss dafür dann deutlich mehr zahlen als die CD gekostet hätte: Das liegt an der Technik hinter dem Filesharing: Hier wird die Datei nicht an einer zentralen Stelle für alle verfügbar gemacht, sondern von jedem einzelnen Rechner, der sich die Datei gerade herunterlädt.
Die Teile eines Liedes, die bereits geladen wurden, werden automatisch auch allen anderen Nutzern der Filesharing-Software zum Download angeboten. Man lädt das Lied also nicht nur herunter, sondern verbreitet es somit auch automatisch an andere weiter. Bei dem jetzt von den Frankfurter Richtern festgelegten Betrag handele es sich um den sogenannten fiktiven Lizenzschaden. Das sei der Betrag, den der Rechteinhaber für eine reguläre Nutzungslizenz verlangt hätte.
Die Richter am Oberlandesgericht verwarfen mit ihrem Urteil die Summe von 150,- EUR, die das Landgericht noch in erster Instanz als Schadensersatz pro Lied festgestellt hatte. Sie blieben aber noch unter den Forderungen der klagenden Partei, die 400,- EUR pro illegal heruntergeladenem Lied gefordert hatte.