Wer seine Filme aus dem Internet per Stream schaut und dabei nicht auf Bezahl-Anbieter WatchEver oder SkyGo zurückgreift, sondern Filme und Serien kostenlos schauen will, muss aufpassen: Zahlreiche Nutzer von den den vermeintlichen Streaming-Programmen Popcorn Time und cuevana.tv sollen bereits eine Abmahnung bekommen haben, warnt die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE. Das Streamen von YouTube Videos und auch der Download sei dagegen legal, meint der Anwalt.
Tipp: So lade ich YouTube Filme und Lieder – aber ist das legal?
Dabei ist das Streamen von TV-Sendungen, Filmen und Serien im Prinzip gar nicht unbedingt illegal: Das klassische Streaming begründe keine Urheberrechtsverletzung, so Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE.
Vorsicht bei der Popcorn Time Software!
Nutzer der Software Popcorn Time streamen sich die Filme allerdings nicht einfach nur auf den eigenen Rechner, sondern bieten sie automatisch (und unbemerkt) über das BitTorrent Netzwerk an die anderen Nutzer der Software an – die Software funktioniert also wie die früher sehr beliebten Tauschbörsen und Filesharing-Angebote.
Das Problem bei der Software Popcorn Time (die sowohl für Windows PCs, Apple Mac und Linux angeboten wird und seit neustem auch als Android App existiert) ist also, dass die Filme nicht als echter Stream angeboten werden, sondern als gleichzeitiger Download und Upload der Mediendaten. Auf der Download-Webseite wird zwar darauf hingewiesen, dass man „torrent movies“ schaue – das man damit aber auch Daten hochlädt und gegen das Urheberrecht verstößt, wissen viele Nutzer vermutlich gar nicht.
Vorsicht auch bei cuevana.tv
Dies gilt auch für die spanische Webseite cuevana.tv: Die hier angebotene Software zum Filme schauen nutzt ebenfalls ein BitTorrent Netzwerk im Hintergrund: Auch bei diesem Programm werden die Inhalte im Hintergrund den anderen Nutzern zum Download und somit zum Ansehen angeboten, warnt Rechtsanwalt Tobias Röttger von den GGR Rechtsanwälten.
Rechtsanwalt Solmecke warnt: „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt, handelt klar rechtswidrig. Die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, ist hoch. Hinter den Plattformen steckt die gleiche Technologie, wie sie auch bei der Tauschbörsennutzung angewandt wird“. Dass dies für die Nutzer nicht direkt ersichtlich ist, ist bei der Urheberrechtsverletzung aber egal, so Solmecke: „Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“, erklärt Solmecke.