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hab mir eben mal die Seite angesehen.
Der Preis steht gleich auf der ersten Seite ganz oben.
Ich würds bezahlen, sofort kündigen und als Lehrgeld abstempeln. 

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Wieso sollen die AGB nicht gültig sein? Kannst du mal Beispiele bringen und belegen, warum sie deiner Meinung nach nicht wirksam sind? Dort (in den AGB) steht übrigens mehrfach etwas von einer "kostenpflichtigen Zurverfügungstellung" und der Preis wird dort auch genannt. Und was hat der Firmensitz mit dem Fall hier zu tun?

http://www.mega-downloads.net/   ??? geht mit FirFox nicht !!
Mit dem IE hat sofort mein Spybot S&D zugeschlagen .

 

Sehr fein,num muß ich auch noch einen bestimmten seitenbetrachter haben,um seiten richtig zu sehen.Ist nicht drin.Bei mir war kein preis sichtbar,vor gericht dürfte der seitenbetreiber damit nicht durchkommen.
Die AGB enthalten zwar hinweise auf kostenplichtige dienste,aber deren preis konnte ich nicht erkennen.Desweiteren ist darin nicht genannt,nach welchen rechtsvorschriften der vertrag zustande kommt.

Das gesammt angebot ist igendwie sehr halbseiden,IMHO kommt man da mit einen guten anwalt wieder raus.

PS:
Gut,das Günni aus dem verkehr ist bzw andere sorgen hat.Sonst Hätte Nope bestimmt schon eine nette mail im kasten...

Wirst wohl recht haben , sonst hätte Spybot die Seite nicht aufgenommen .
Ich kann sie "leider" nicht öffnen  :o8)

Ich kann sie sowohl mit dem IE ,als auch mit Firefox öffnen... :o ???

http://www.megadownloads.com/   die geht , aber der obere Link nicht ... im Firefox 

Verbindung fehlgeschlagen

     

     
     
     

     
       
       

          Firefox kann keine Verbindung zu dem Server unter www.mega-downloads.net aufbauen.

       


       
       

Obwohl die Website gültig erscheint, konnte keine Verbindung aufgebaut werden.

    * Könnte die Website temporär nicht verfügbar sein? Versuchen Sie es später nochmals.
    * Können Sie auch andere Websites nicht aufrufen? Überprüfen Sie die Netzwerk-Konfiguration des Computers.
    * Wird Ihr Computer oder Netzwerk durch eine Firewall oder einen Proxy geschützt? Falsche Einstellungen können den Web-Zugriff stören. 
« Letzte Änderung: 28.07.08, 19:08:34 von HCK »

Seite kann ich öffnen,aber den preishinweis sehe ich immer noch nicht.Weshalb ist der nicht als HTML zu sehen?
Ist mir aber egal,ich würde abwarten,was von denen als post kommt.Dann kann man immer noch reagieren.

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Bei mir funktioniert es ohne Probleme. Aber wenn man einige Inhalte wegblockt, darf man sich hinterher nicht beschweren, dass man von Preisen etc. nix gesehen hat. Ich halte mir nächstes Mal auch die Augen zu, wenn ich ein Kleid kaufe, dann kann ich es zurück geben, weil ich ja nicht gesehen habe was ich mir kaufe... (OK, blödes Beispiel aber da der Preis auch in den AGB steht (§5(1)), wird man dagegen kaum was unternehmen können).
Was meinst du mit Rechtsvorschriften? Da steht was von "Recht der VAE", es sei denn das deutsche sagt was anderes.
Und natürlich ist das Geschäftmodell - vornehm ausgedrückt - höchst fragwürdig. Ich vermute auch mal, dass das Unternehmen im Zweifel den Gang vor ein Gericht scheut...
 

Ich habe alle Blocker abgeschaltet & auch Java zugelassen .
Jetzt mache ich mal den Layerblock aus , den hatte ich vergessen ...

getestet : Seite kann nicht geladen werden ... SELTSAM  ???

« Letzte Änderung: 28.07.08, 19:28:20 von HCK »

Du wirst einen völlig verpeilten PC haben...
Was der Kiste noch fehlt ist ein Schutz vor dem ,der den PC bedient...


Es müsste sich doch ein Anwalt finden lassen der sich dieser Brüder mal annimmt....

Die Einlassungen des TO deuten doch darauf hin das er genau wußte was los ist.
Oder warum nennst du einen falschen Namen sonst wenn du nix zu verbergen hast...?

 


Du wirst einen völlig verpeilten PC haben...
Was der Kiste noch fehlt ist ein Schutz vor dem ,der den PC bedient...

 

brain.exe   http://brain.yubb.de/
Der beste Virenschutz und Spamfilter.




Es müsste sich doch ein Anwalt finden lassen der sich dieser Brüder mal annimmt....


 

Warum denn ?  die verkaufen doch nur software.
Es sollte jemanden geben der die Leute vornimmt, die für Freeware bezahlen.Denn viele Programme auf der seite sind "kostenlos"  Dafür wäre brain.exe auch nicht schlecht.



Die Einlassungen des TO deuten doch darauf hin das er genau wußte was los ist.
Oder warum nennst du einen falschen Namen sonst wenn du nix zu verbergen hast...?

 

Der dachte wohl er ist schlauer als die Anbieter dieser seite. 
Das war wohl nichts. ;D

Das ist alles eine abzocke nicht zahlen alles ignorieren und abwarten und mit der mail von megadownloads die du ge;ffnet hast hast du jetzt auch ein troyana viel spass  :'(
ach so megadownlads hat ihren sitz in Duhbai und der ihren briefkasten in der schweiz das sagt alles!!! Informiere dich bei der verbraucherzentrale. ;)

 
Mega-Downloads sind vor allem teure Downloads   

Verbraucherzentrale warnt vor Abonnements für Download-Dienst  13.05.2008
16:48 


Die Verbraucherzentrale Sachsen verzeichnet zurzeit viele Beschwerden über Rechnungen des Internetanbieters www.mega-downloads.net. Auf der Website finden die Nutzer Programme zum teilweise als "kostenlos" bezeichneten Download. Allerdings müssen sich die Nutzer für den Download-Dienst anmelden, ehe sie eine Anwendung auf ihren PC herunterladen können. Mit der Anmeldung schließen die Nutzer automatisch ein Testabonnement ab, das in ein kostenpflichtiges, mindestens 24 Monate andauerndes Abonnement mündet, das mit 8 Euro im Monat zu Buche schlägt und laut den AGB jährlich im Voraus bezahlt werden muss – das sind 96 Euro auf einen Schlag.
     Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben viele der Ratsuchenden, die häufig über Suchmaschinen wie Google oder über Verlinkungen in der Internet-Tauschbörde eMule - wir berichteten - auf der Download-Seite landeten, einen solchen Vertrag zumindest nicht bewusst abgeschlossen. Viele der dort zum Herunterladen angebotenen Programme - zum Beispiel der Internet-Browser Firefox oder der Musikplayer Winamp - sind im Internet gänzlich frei verfügbar.
 Ratgeber: Sicherheit im Internet 
   
 Viren, Phishing, Spyware: Gefahren und Abwehrstrategien
Überblick: Sicherheit im Internet
Crashkurs: 10 Tipps für mehr Internetsicherheit
Gefahr für Kontodaten: Phishing und Pharming
Malware: Viren, Würmer und Trojanische Pferde
 
 
 
 


Wer jetzt erstmalig auf mega-downloads.net ein Programm herunterladen möchte, wird zunächst auf eine Anmeldeseite weitergeleitet, wo er seine persönlichen Daten hinterlegen muss. Wer auf dieser mit kleinem Text überladenen Seite nicht genau hinschaut, übersieht aber leicht, dass der Betreiber des Angebots – laut Impressum die Firma Blue Byte FZE aus den Vereinigten Arabischen Emiraten – die anfallenden Monatskosten neben der Anmeldemaske benennt. Nach Angaben der auf IT-Recht spezialisierten Anwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen sind diese Hinweise jedoch erst vor kurzem bei einer Website-Überarbeitung hinzugefügt worden. Zuvor hätten die Gestaltung der Website den Eindruck erweckt, dass die Angebote unentgeltlich in Anspruch genommen werden können.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät: "Nicht zahlen"



Zum Vergrößern auf das Bild klicken Die Verbraucherzentrale Sachsen rät überraschten Rechnungsempfängern, den Betrag nicht zu begleichen und sich nicht von Zahlungsaufforderungen des Anbieters einschüchtern zu lassen. Betroffene sollten vielmehr die Zahlungsaufforderungen mit der Begründung zurückweisen, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande komme. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale unter anderem einen Musterbrief an, der in den Beratungsstellen erhältlich ist oder auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden kann.
     Die Werbsite mega-downloads.net ist der Verbraucherzentrale schon länger als "Internet-Kostenfalle" bekannt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im November 2007 ein positives Urteil gegen einen anderen Anbieter einer solchen Internet-Kostenfalle errungen. Die Brüder Schmidtlein verwendeten auf Seiten wie www.p2p-heute.com, www.hausaufgaben-heute.com und ähnlichen eine inhaltsgleiche Passage über den Abschluss eines Abo-Vertrags. Das Darmstädter Landgericht habe dies als irreführend und daher wettbewerbswidrig befunden (Az: 9 O 257/07, nicht rechtskräftig). Empfänger von Rechnungen von mega-downloads.net sollten bei ihren Zurückweisungen der Zahlungsaufforderungen auf das Darmstädter Urteil verweisen.

Je kleiner die Angaben, desto unseriöser das Angebot

Die generelle Frage, ob ein Zahlungsanspruch besteht oder nicht, hängt nach Auskunft der Anwälte von Bösel, Kohwagner & Kollegen unter anderem von der Gestaltung der Internetseite ab und könne daher nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Als Faustformel gelte: Je kleiner und versteckter die Angaben zu Preis und Vertragsdauer, desto größer die Chancen des Betroffenen, dass er den in Rechnung gestellten Betrag nicht zahlen müssen. Keine Zahlungspflicht bestehe natürlich für Internetnutzer, die eine solche Seite gar nicht besucht und sich auch nicht für einen solchen Dienst angemeldet haben, oder für minderjährige User, die sich ohne Einwilligung der Eltern für das Angebot angemeldet haben. Dennoch seien Fälle bekannt, in denen auch diese Internetnutzer Rechnungen von unseriösen Anbietern erhalten haben.
     Die Berliner Kanzlei ist nach eigener Aussage von ihren Mandanten beauftragt worden, Rechtssicherheit zu schaffen und gegen die Zahlungsaufforderungen vorzugehen. Dazu sammelt sie weiterhin Informationen von Betroffenen. Die Kanzlei weist darauf hin, dass durch eine größere Anzahl an Klägern mehr Druck auf die Betreiber der Website aufgebaut werde. Jeder Kläger müsse aber seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

 matze21


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