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Neues Handy (gigaset gs170). Muss ichs dem Vater sagen? Bin 13!

Ich habe das gigaset gs170 ich habe das Handy seit drei tagen . Ich weiß nicht ob ich das meinem Vater sagen soll.Ich bin 13 Jahre alt und würde mich sehr über eine Antwort freuen...

« Letzte Änderung: 25.09.17, 20:31:11 von nico »

Antworten zu Neues Handy (gigaset gs170). Muss ichs dem Vater sagen? Bin 13!:

Ich habe das gigaset gs170 ich habe das Handy seit drei tagen . Ich weiß nicht ob ich das meinem Vater sagen soll.Ich bin 13 Jahre alt und würde mich sehr über eine Antwort freuen...

Du solltest das unbedingt deinem Vater erzählen bevor du noch mehr Ärger bekommst  ::)

Dass du mit 13 Jahren nicht geschäftsfähig bist, also keine Käufe oder Verträge abschliessen darfst,  ist dir hoffentlich klar. Andererseits kennt hier niemand deine familiären Verhältnisse und wir sind hier auch keine Beratungsstelle sondern Computerfreaks.

Wenn du Vertrauen zu deinem Vater hast, sags ihm. Ansonsten berate dich besser mit jemandem, der euch besser kennt.

Streng genommen, dürften wir dir hier gar nicht helfen, ohne Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten.

Gruß



Ich rieche hier schon wieder nen Troll. format.exe? Oder pickel durch frickel?  :o Welcher Verkäufer ist denn so dämlich und verkauft was an einen Minderjährigen?  ;D;D;D

Gut möglich! Kann aber auch echt sein. Und dann hab ich lieber mal freundlich geantwortet, wie es jemand in dem Alter auch verdient hat.
Ob ein Troll sich ggf. ins Fäustchen lacht, ist mir völlig wurscht. Denn der hat schon den Schaden, den der Nachwuchs nicht kriegen soll.

Gruß

"pickel durch frickel" klingt übrigens verdächtig nach heise.de. Vllt ist einem da langweilig gewesen und trollt hier nun herum   ::)

Dass du mit 13 Jahren nicht geschäftsfähig bist, also keine Käufe oder Verträge abschliessen darfst,  ist dir hoffentlich klar.
Hallo Klaus, kann es sein, dass du geschäftsfähig (über 7) mit strafmündig (über 14) verwechselst?
Hallo Klaus, kann es sein, dass du geschäftsfähig (über 7) mit strafmündig (über 14) verwechselst?

Gilt nur fürs Taschengeld (= beschränkt)

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden.

Oh ja, danke für den Hinweis!
Offenbar ist es vielen 15-/16jährigen möglich, sich selbst ein Telefon zu kaufen. Wie kam ich nur darauf? Da hab ich mich vermutlich von der 13 in die Irre führen lassen. Jedenfalls gibt es bei der Geschäftsfähigkeit keine besondere Altersgrenze bei 14 Jahren und natürlich ist erst mit 18 die volle Geschäftsfähigkeit erreicht.


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