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PC öffnen ?? darf ich ??

Hi!

Ich habe einen Aldi-Pc und in der Anmleitung steht, dass ich das gehäuse nicht öffnen soll und sich keine zu reinigenden Teile befinden (wers glaubt). Aus erfahrung weiß ich aber, wieviel dreck und staub da mitlerweile drin sein muss....

Ich will ihn mal ausblasen, aber wenn ich das Gehäuse öffne, ist dann die Garantie dann erloschen?


thx 2 all



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ach, quatsch ! woher sollen die den z.b. merken, dass man das Gehäuse geöffnet hat ?

 ;D

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Kann man schon merken, manche machen zur Einschüchterung noch so Siegel dran / drauf. Aber trotzdem ** Netiquette! **. Man muss ja mal eine ander Karte einstecken können und was erweitern dürfen. Es steht ja auch nur "soll" nicht "nicht dürfen". Also mehr als dringende Empfehlung. Geht eher in die Richtigung dass nicht eine Reinigungskraft darin Staub wischt.

naja da steht : öffnen sie auf keinen fall das gehäuse un eben das man es nicht reinigen muss/soll. und in den garantiebestimmungen steht, dass wenn ich ein wartungs-fehler [wie pc-öffnen] begehe, habe ich keinen anspruch auf die gewährleistung.....

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Diesbezüglich gabs mal ein Gerichtsurteil. Das Gehäuse darf geöffnet werden um eine Karte einzubauen oder zum Säubern. Der Garantieanspruch erlischt nur in dem Fall, wenn die dir nachweisen können dass durch das Öffnen und umbauen\säubern etwas beschädigt wurde.


con\con

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Richtig. Das ist einfach nur Einschüchterung.
Ich kauf doch keinen PC, wenn ich hinterher nicht mal meine eigenen Karten einbauen darf, wo gibt's denn sowas?!
Aber ich denke der Hinweis von concon mit dem Gerichtsurteil dürfte genug aussagen ;)

greez 8)
JoSsiF

Ok danke, aber darf ich auch "aggresive" eingriffe machen wie z.B. ein loch sägen um einen lüfter oder plexiglasscheibe reinzubauen oder z.B. alle Teile in ein Neues Gehäuse einbauen (das gehäuse ist nämlich echt schlecht)!?

Naja solang nix kaputt geht also späne in rechner fallen etc glaub ich nich das die Garantie verfällt.
Wüsste ned wie sie das Begründen sollten dann...

Anderes Gehäuse naja kann ich ned sagen aber müsste eigentlich auch nix ausmachen, aber wissen tu ichs nicht, kann auch völlig falsch liegen..

Gruß

Hallo, ;)

solche und ähnlich gelagerte Fälle habe ich vorgestern (14.01.04) bei einer Vorlesund des Privatrechts über Vertragsstörungen und Gewährleistungsrecht gehört. Fakt ist, dass du das alles schon machen darfst, aber sollte etwas kaputt gehen, oder nachher nicht mehr funktionieren, dann mußt du nachweisen, dass durch die Umbauarbeiten diesen Fehler oder Defekt nicht zu vertreten hast

Ich konnte es auch nicht so recht glauben, aber das ist so. Wer will, dem suche ich noch den entscheidenden Paragraphen heraus (BGB).

Gruss, Feenstaub :D

was meinst du mit nachher? gleich nachdem ich das ding umgebaut habe oder auch wenn jetzt 2 Monate später was netmehr geht....?


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