Computerhilfen.de Logo
Forum
Tipps
News
Frage stellen
Thema geschlossen (topic locked)

Film per stream angesehen Wo ist er auf meinem PC?

hallo hätte eine frage
ich sehe oft filme in streaming und manchmal möchte ich wieder zurück greifen und mir diesen Film wieder ansehen
wo finde ich den Film im Computer
ist es möglich diese streaming filme wiederherzustellen werden die nicht auf dem Computer gespeichert wenn ja  wo finde ich sie bitte um Hilfe danke danke 



Antworten zu Film per stream angesehen Wo ist er auf meinem PC?:

stream ist = life ergo nirgens.

Wenn du dir einen Filmstream anschaust wird dieser > nicht gespeichert > um diesen auf der Festplatte zu speichern brauchst du ein Programm dazu. Dies ist aber nach deutschem Recht glaube ich illegal.

wollt gerade anfügen
vielmehr hilfe wirst nicht erhalten, da auch das stream schauen illegal ist.

ok danke 

Hat dir diese Antwort geholfen?

Danke ButtonHilfreiche Antwort Button

muss doch nicht illegal sein. du weisst ja nicht was er geguckt hat.

soll ich jetzt lachen.
 

Hat dir diese Antwort geholfen?

Danke ButtonHilfreiche Antwort Button
Es werden nur immer kleine Stückchen geladen und gesehen, danach gelöscht dann der nächste Schnipsel usw. also gespeichert ist das nicht. Insofern hat sich die Frage der Legalität erledigt.

Mal etwas wissen für intressierte leute:
Filme,die im netz als datenstrom für WMP angeboten werden,sind wie folgt auf platte zu bekommen:
Man muß der asx datei habhaftwerden,oft reicht ein kruzes anspielen des filmes.Dqann in den temporären internetdateien nach solche einer datei suchen,der name ist verschieden,nur die dateiendung ist fest.
Diese datei öffnet man mit einem texteditor nach wahl und entnimmt die darin enthaltene adresse,es können verschieden e protokolle sein.
In der regel wird aber mms verwendet.hier ist nun ein probloem:
Normale brwoser können damit direkt nix anfangen.
Man kann nun wget nehmen oder flashget.Dort gibt man die extrahierte adresse ein und legt einen speicherort auf der platte fest.nach einiger zeit sollte die datei auf platte sein.
Bei einigen servern geht das nicht,da muß man etwas graben.

Bei daten,die für realplayer angeboten werden,ist das vorgehen glich,jedoch muß hier die rm datei,welche die eigentliche internetadresse enthält,mit einem edito geöffnet werden.Man kann diese datei meist einfach so herunterladen,kenzeichend ist eine maximalgröße von 2 KB.Oft aber weniger.
In der Rm datei sind meist 2 protokollarten hinterlegt,beide adressen führen in der regel aber zur gleichen datei.Zum Download ist flashget meist ausreichend,nur in sonderfällen ist ein anderes tool erforderlich.

Flashdateien kann man über Firefox und der erweiterung Downloadhelper auf platte bannen.Dabei ist dann noch liveHTTP headers hilfreich,damit kann man die komunikation zwichen dem flashplugin und der seite in echtzeit mitlesen,um die erforderlichen adressen herauszubekommen.
Viele seiten funzen mit downloadhelper nur dann,wenn flash instaliert ist.

Ich hoffe,diese hinweise helfen dem einen oder anderen,offline seine lieblingsfilme zu schauen.

[...] Dies ist aber nach deutschem Recht glaube ich illegal.
Bitte um Erklärung.
Wieso ist das "Nach Deutschem Recht" illegal?
Es wird da soviel geschwätzt und leider traut sich da oft keiner zu widersprechen.
Denn "Der" könnte ja Recht haben.
Also konkret:
- In welchem deutschem Gesetz steht geschrieben,das man sich derlei Dinge nicht anschauen darf?
- In welchem deutschem Gesetz steht geschrieben,das man sich solche Filme nicht abspeichern darf?
Bitte mit genauen Angaben, ja?
Nicht, das ich aus Unwissen illegale Dinge tue.

Jürgen

Das Streamen an sich ist nicht per se illegal. So hat geade ein deutsches Gericht entschieden, daß Mitschnitte von InterNet-Radiosendungen für den privaten Gebrauch nicht den Tatbestand des Besitzes oder der Verbreitung illegaler Kopien von kopier-geschützten Inhalten erfüllt.

Dagegen ist das bloße Betrachten eines vom Gesetz verbotenen Inhaltes (z.B. Kinder---os) ggf. schon eine Straftat.

Weiterhin ist es strafbar, sich Inhalte ohne die Erlaubnis des Rechte-Eigners zugänglich zu machen oder solche gar aufzuzeichnen... also, wenn man zum Beispiel auf einer PaySite die Link-Adresse entnimmt und an einen Downloadmanager verfüttert. 

Dies alles ist mit klar, logisch und bekannt.
Kindesmißbrauch, Bombenbau, Waffenbesitz und ähnliches ist auch ohne Internet strafbar.
Es wurde allerdings ohne Kenntnis von Einzelheiten behauptet (oder zumindest vermutet) das sowohl das Anschauen (nicht bezeichneter) Filme per Stream und deren Speicherung illegal seien.
Also grundsätzlich.
Darauf erwarte ich eigentlich von dem, der dies behauptet eine Erklärung.

Jürgen

Hallo Jüki! Ich bin Österreicher und habe nicht behauptet, sondern es dem Fragesteller überlassen im deutschen Urheberrechtsgesetz nachzusehen was legal ist. " ich glaube nach deutschen Recht "

Ausserdem wurde dieses Problem schon zigmal in diesem Forum behandelt.



hier

wenn du es aber genau wissen willst nächster Link:

hier

Und auserdem hatte DR.Nope diesen Thread für beendet erklärt.
 Über dieses Thema gibt es unzählige Fragen und Antworten im Netz. Die meisten sin auf illegal. Aber genau kann es nur ein Jurist, oder nicht mal der, sagen.
Keine weiteren Kommentare.

 

Zitat
Ausserdem wurde dieses Problem schon zigmal in diesem Forum behandelt.
Alle  Foren zusammengenommen sind kein Gesetz.
 
Zitat
wenn du es aber genau wissen willst nächster Link:
Genausogut hättest Du auf das Gesetzbuch allgemein verweisen können.
Ich will klarstellen:
Ich bin ein konsequenter Gegner illegaler Nutzung von Programmen, Systemen, - kurz gesagt, allen Diebstahls.
Aber ich bin auch ein Gegner -und das nicht minder konsequent- von solchen aus der Luft gegriffenen Behauptungen.
Ich hatte kürzlich erst eine Auseinandersetzung (nicht hier) weil ein "hochangesehener" Bürger einen anderen des Diebstahls von Musik beschuldigte, nur weil dieser 120GB Musik auf seiner Festplatte hatte.
Er hatte diese (ungewöhnliche) Menge durchaus legal auf der Festplatte... 
Der Herr mußte sich entschuldigen, um einer Privatklage zu entgehen.
Also bitte, solche Behauptungen wie Eingangs nur dann hier schreiben, wenn man das genau, mit Gesetz, Gesetzesnummer und Gerichtsurteil belegen kann, ja?
 
Zitat
Und auserdem hatte DR.Nope diesen Thread für beendet erklärt.
Einverstanden.

Jürgen



« Windows XP: keine win 32 anwendungWin XP: kann meine festplatten nicht direkt öffnen »
 

Schnelle Hilfe: Hier nach ähnlichen Fragen und passenden Tipps suchen!

Fremdwörter? Erklärungen im Lexikon!
Computer
Siehe PC....

Supercomputer
Bezeichnung für sehr schnelle Computersysteme, die ein vielfaches an Leistung normaler Desktop-Computer besitzen. Die Top 500 Liste der schnellsten Supercomputer wel...

Festplatte
Die Festplatte, oft auch als Hard Disk Drive (HDD) bezeichnet, ist ein interner Datenträger im Computer. Man unterscheidet zwischen den Größen der Geh&aum...