
Aktuell sind wieder gefährliche Emails unterwegs, die mit einem angehängten Virus versuchen, den PC zu infizieren. Der Kunde soll mit einer angeblichen, nicht bezahlten Rechnung der Firma „Online Pay AG“ dazu gebracht werden, den Anhang zu öffnen: Statt einer Rechnung handelt es sich dabei aber um einen Virus in einer ausführbaren .com Datei. Das schlimme: Die meisten Leser erkennen das nicht, da Windows die Dateiendung nicht anzeigt – wie man das ändert, zeigen wir hier!
In der Mail gibt der angebliche „Rechtsanwalt Julius Graf“ dem Empfänger „letztmalig die Möglichkeit, den nicht gedeckten Betrag“ zu bezahlen: Obwohl als Absenderadresse eine wahrscheinlich gefälschte Karstadt.de Adresse angegeben ist, soll es sich um eine Zahlung an die Firma „Online Pay AG“ handeln: So versuchen die Absender, de Leser zu verwirren, damit er den Anhang öffnet und den Virus aktiviert.
Hier der gesamte Texte der Email, die den Virus und die angebliche „Online Pay AG“ Rechnung enthält – die genannten Rechnungs- und Zahlungsaufforderungs-Nummern können aber je nach Empfänger variieren.
Betreff: Rechnung noch offen 3 August 2017 Nr. 41685520
Von: Rechtsanwalt Online Pay AG
Datum: 3. August 2017 um 15:48:53 MESZ
Betreff: Rechnung noch offen 3 August 2017 Nr. 41685520
Antwort an: hotline@karstadt.de
Sehr geehrte/r (…),
bedauerlicherweise haben wir festgestellt, dass die Zahlungsaufforderung NR. 416855202 bis jetzt erfolglos blieb. Heute gewähren wir Ihnen damit letztmalig die Möglichkeit, den nicht gedeckten Betrag unseren Mandanten Online Pay AG zu decken.
Aufgrund des andauernden Zahlungsausstands sind Sie verpflichtet außerdem, die durch unsere Inanspruchnahme entstandene Kosten von 56,99 Euro zu bezahlen. Bei Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von drei Werktagen. Um weitete Mahnkosten auszuschließen, bitten wir Sie den fälligen Betrag auf unser Bankkonto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Buchungseingänge bis zum 02.08.2017.
Ihre Personalien: (…)
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag unter Angaben der Artikelnummer so rechtzeitig, dass dieser spätestens zum 7 August 2017 auf unserem Bankkonto eingeht. Können wird bis zum genannten Datum keine Zahlung einsehen, sind wir gezwungen unsere Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Sämtliche damit verbundenen Kosten werden Sie tragen müssen.
Die detaillierte Kostenaufstellung Nr. 416855202, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Julius Graf
Am besten löscht man die Email direkt – auch wenn man sich das im Anhang enthaltene ZIP-Archiv anschaut, passiert noch nichts: Erst, wenn man die darin enthaltene, ausführbare COM Datei anklickt, kann der Rechner mit dem Virus infiziert werden.