DAS ist richtig ...
Hatte das neueste Urteil schon verlinkt hier irgendwo .
Danach ist für den Routerbesitzer mit dem geänderten Routerschlüssel und einem WEP-Schlüssel ausreichende Vorsorge getroffen .
Ein Profiwissen ist für den User nicht nötig .
SO habe ich es verstanden...
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN--/meldung/110632
http://www.mobilfunk-talk.de/16368-urteil-keine-haftung-bei-wlan-missbrauch.html
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