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Sonstiges: Nike Schuhe aus dem Laden inter Sport Voswinkel..kann man diese zurückgeben?

Hallo,
also ich habe Schuhe aus dem laden inter Sport Voswinkel in Dortmund gekauft die im Wert von 64,95€ sind!

Da ich gesehen hab das die Schuhe ein bisschen zu klein sind und ausserdem noch einen kleinen Riss haben an dem linken Schuh, möchte ich diese wieder zurückgeben!

Meint ihr das ich die Schuhe zurückgeben kann?

Ich habe Kassenbong und die Schuhe mit Karton!

Homepage des ladens ist:
http://www.intersport-voswinkel.de/

Warte auf eure meinungen!

myremix


Antworten zu Sonstiges: Nike Schuhe aus dem Laden inter Sport Voswinkel..kann man diese zurückgeben?:

Ich denke schon das du die zurückgeben kannst.
Der Kunde ist König. Nicht das Geschäft ;D

Ich denke schon das du die zurückgeben kannst.
Der Kunde ist König. Nicht das Geschäft ;D

OKay danke für die Antwort!

Wer interessiert ist meine Schuhe sehen so aus:


Und sie heißen:
"Nike Total 90 Shift TF"

 

Zitat
Da ich gesehen hab das die Schuhe ein bisschen zu klein sind und ausserdem noch einen kleinen Riss haben an dem linken Schuh,

Ist Dir das nicht gleich im Laden aufgefallen? Oder meinst Du mit "Laden" ,daß Du sie online gekauft hast?

 

Zitat
meine Schuhe sehen so aus:

Stehst Du auf Schwarz? Geschmackssache! ;)

Ist Dir das nicht gleich im Laden aufgefallen? Oder meinst Du mit "Laden" ,daß Du sie online gekauft hast?

nehh is schon n bissel her so (2 Monate und 20 max tage!)

aber meine Kollegen die haben gesagt das die meistens immer n halbes Jahr zeit haben die zurück zu bringen!

Und ich find bei den Schuhen schwarz gut denn die anderen Farben sehen einfach hässlich aus!

 ;);D

 

Zitat
(2 Monate und 20 max tage!)

Riechen die Dinger schon? Warum wartest Du denn über 2 Monate,wenn sie nicht passen? ::)

Riechen die Dinger schon? Warum wartest Du denn über 2 Monate,wenn sie nicht passen? ::)

Die passten schon voher nur nach dem ich aussem Urlaub kam passten sie auf ein mal nicht mehr...weiß gar nicht wie das passieren konnte!

Aber alle meine Freunde und Familienmitglieder haben gesagt ich bin größer geworden nach dem Urlaub tja dann sind ja die Füße mitgewachsen! ;D

Warenersatz: möglicherweise
Umtausch : möglicherweise
Minderung = trifft nicht zu, weil Du sie nicht getragen hast...?
Schadeneratz = trifft nicht zu

Nach altem Recht sind die Geschäftsbedingungen da maßgebend.
Schuhe dürfen nach meinem Kenntnisstand nicht getragen sein, oder nur der Zeit entsprechende Gebrauchsspuren haben.

Falls, und das ist die Crux, die Umtausch-oder Gewährleistungsfrist laut Geschäftsbedingungen z.B. zwei Monate ist, dann biste einfach was spät dran.

Ein Gutschein oder ein Umtausch wäre dann reine Kulanz, kein rechtlicher Anspruch !
Aber Peter kennt das BGB im Verbraucherrecht sicher besser- bin nicht auf dem Laufenden... :-\   

« Letzte Änderung: 11.08.07, 14:33:11 von zeepaard »

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