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NEIN!.

Nach dem Gesetz machst du dich strafbar, wenn du illegal auf Videoportale gestellte Filme anschaust, auch wenn du das nicht weißt, dass sie illegal sind. Grund ist die Zwischenspeicherung auf dem Rechner. Selbst wenn du sie nur streamst, werden sie ja kurzzeitig zwischengespeichert - ob nun im Browsercache oder anderswo. Und das ist der Punkt, an dem der Staatsanwalt einhaken wird. Nachweisbar ist sowieso alles, was mal irgendwann auf Festplatte war.
Ist zwar absolut hirnrissig, denn woher soll man wissen, ob der Urheber mit dem Clip im Inet einverstanden ist, andererseits ist es eben Gesetz. Und das ist kein Scherz oder ne Ver....ung meinerseits. Es steht so geschrieben.
Wenn du also auf Nummer Sicher gehen willst, dann lass lieber die Finger von zwielichtigen Filmen.

Bitte Quelle deiner Erkenntnis nennen ... läuft m.E. aber auf "Verbotsirrtum" raus .
Kein User kann ja prüfen , ob das Angebot legal ist ...
Nennt man : in gutem Glauben gehandelt .. oder ?
HCK 

Keine Ahnung, wo du das jetzt im Inet finden wirst. Habe einen Artikel von nem Rechtsanwalt in ner Zeitschrift vor 1 oder 2 Monaten gelesen, in dem selbiges stand.

Kein User kann ja prüfen , ob das Angebot legal ist ...
Das ist ja das Paradoxe dran. Aber wenn dich jmd. anzinken will, kann er das sowieso. Ist eh nur alles eine Frage des Geldes.
Mal davon abgesehen. Wer will dir nachweisen, dass du einen illegal auf Youtube gestellten Film angesehen hast? Um den Rechner zu durchsuchen muss ja erstmal nen begründeter Verdacht mit richterlichem Beschluss vorliegen. Ist alles so ne Sache. Eigentlich vollkommen überflüssig. Falls doch mal durch Zufall sowas aufgeklärt werden sollte, kann man sich eben an diesem Gesetzesauszug hochziehen.
Great, who cares?

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