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Sonstiges: Nokia 2690 Umtausch (Kulanz oder Pflicht)

Moin Moin,
ich habe hier ein Nokia 2690, vor 12 Tagen gekauft bei Staples ("Büromegamarkt").

Das Teil knarzt hinten unter dem Akkudeckel und die Navigationstaste (nach unten) knarrt bei etwas ungleicher Belastung sehr.

Ein Bekannter, der auch das Handy hat, sowie sämtliche Ausstellungstücke weisen eine bessere Verarbeitung aus.

Des Weiteren mache ich mir Sorgen um den Ladeanschluss. Der Kontakt an sich ist zwar in Ordnung, allerdings ist der Pin in der Mitte leicht "angekratzt". Auch dieses Merkmal weisen andere Geräte desselben Typs nicht auf.

Ich muss dazu sagen, dass ich wirklich äußerst sorgsam mit dem Telefon umgegangen bin (kein Sturz etc.)

Kann ich morgen das Telefon gegen eins des gleichen Modells kostenlos in der Filiale vor Ort tauschen, ohne Wartezeit etc.? Ist ja erst 12 Tage alt. Oder muss ich auf Kulanz hoffen?

Danke für schnelle Antworten! :)

Gruß MR



Antworten zu Sonstiges: Nokia 2690 Umtausch (Kulanz oder Pflicht):

Das sind ja nun keine groben Mängel. Ob es Kulanz gibt oder nicht, entscheidet dort jemand vor Ort, kann dir hier keiner versprechen. Außerdem muss man sehen, ob der Händler ein Gerät da hat. Kann ja auch etwas dauern. Also kurz gesagt, musst du dort alles klären.

Die haben es da. Ich fände es schon ärgerlich, wenn der Kontakt in 6 Monaten abbricht und die Beweisumkehrlast nicht mehr gilt und/oder ich im  Urlaub bin etc.

Das Knarzen der Taste ist wirklich nervig. Hier geht es darum, ob das Recht auf meiner Seite ist und ob ich das Recht auf ein Austauschgerät habe.

Diese Seite: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=157213&ccheck=1 interpretiere ich so, dass ich das Recht dazu habe.

Würde ich klar sagen, nein. Ist nur eine kleine Macke. Recht sowieso nicht, Kulanz ist freiwillig. Wenn ein anderes gleiches Modell nicht knarzt dann macht er es vielleicht ja auch. Erstmal fragen

Kulanz ist freiwillig, klar.

Aber Kulanz muss es ja nur geben, wenn ich nicht sowieso das Recht dazu haben. ;)

Zitat von: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=157213&ccheck=1
Zitat
Händler meint es liege kein Mangel vor. Immerhin könne ich das Gerät ja benutzen.

Falsch.

Wenn weder ausdrücklich Klappertasten vereinbart waren ( § 434 Absatz 1 Satz 1 BGB ), und wenn auch keine Tauglichkeit für einen besonders vereinbarten Vertragszweck fehlt ( etwa wenn das Handy vereinbarungsgemäß "nur als Briefbeschwerer" zu gebrauchen sein sollte, und selbst mit Klappertasten ein einwandfreier Briefbeschwerer wäre ), § 434 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BGB, dann ist das Handy nicht schon dann mängelfrei im Sinne von § 434 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es

sich NUR zur gewöhnlichen Verwendung ( Telefonieren usw. ) eignet,

solange es nicht AUCH die bei allen anderen Handy-Marken übliche, und von Mobiltelefonen berechtigterweise zu erwartende tastenklapperfreie Beschaffenheit aufweist.



Hört sich eigentlich ganz gut an. :)

Jetzt nochmal tiefer in den Rechtssumpf:
 
Zitat von: § 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    1.     wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2.     wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

"der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Kann man ein einwandfreies Mobiltelefon erwarten?
« Letzte Änderung: 12.09.10, 19:06:15 von MR »

Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Die Entscheidung liegt ganz klar beim Händler, ob Umtausch, Reparatur etc. Und immer schön freundlich bleiben. Nicht gleich mit der Türe in das Haus fallen und mit dem Rechtsanwalt drohen.

« Letzte Änderung: 12.09.10, 19:13:32 von Daniel_Düsentrieb »

Natürlich bleibe ich erstmal freundlich. Dann versuche ich, die dort damit überzeugen, dass ein Freund, der ein anderes Nokia hatte, (Story stimmt auch), seinen gebrochenen Anschluss bezahlen musste, obwohl der Mangel bereits beim Kauf vorlag. (Beweisumkehrlast war erloschen) Wenn es noch immer nicht klappt hole ich den Ausdruck mit den Paragraphen heraus. :)

Ich finde es nicht tolerierbar, ein Handy zu kaufen und behalten zu müssen, das offensichtliche Mängel aufweist.

« Letzte Änderung: 12.09.10, 19:24:46 von MR »

Ich habe mir vor dem Kauf mein Handy im Laden immer genau angeschaut (ausgepackt und alles kontrolliert) und das im Beisein eines Verkäufers. Gut, das ist zwar keine 100%ige Garantie für einen versteckten Mangel, aber zumindest optisch habe ich es dann schonmal gesehen und falls mir etwas auffallen sollte, dann wird es dem Verkäufer auch gleich mitgeteilt.

Deine Taktik mag sinnvoll sein, aber mein Handy war ein Geschenk zum Geburtstag.  ;) Das Knarzen wird auch von Tag zu Tag mehr, ich sage ihm dann auch, dass ich vermute, dass die Taste bald ganz den Geist aufgibt.

Huhu,

ich bin happy, alles lief nach Plan! Hat mir ein neues gegeben, das sehr gut verarbeitet ist.

Gruß MR

Na ist doch prmia. Sind halt nicht alle so gemein wie man immer denkt  ;D

Dann ist doch alles bestens für dich gelaufen. 8)


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