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WASSERSCHADEN DİSPLAY POWERBOOK

Hallo,
ich habe gestern abend ein Glas Wein neben meinem 2005 erworbenenen Powerbook umgekippt und es sind ein paar Spitzer auf, bzw in die Tastatur gekommen. İch habe den Laptop sofort runtergefahren, aber nochgesehen wie das Display schwarz wurde. Nun ist offensichtlich die Displaybeleuchtung kaputt, da der Computer regulaer hochfaehrt, aber das Bild fast schwarz und der Desktop nur ganz dunkel erkennbar ist.
Was genau könnte kaputt sein?
Wieviel könnte es kosten?
İst dieser Schaden reperabel?
Bitte helft mir!

İch glaube mich erinnern zu können, dass die Garantie nur zwei Jahre gilt, ist das richtig?
İch habe bei meinem Kauf 2005 bei meinem Gravis Haendler aber auch einen Zusatzschutz abgeschlossen, ein Standardpacket, das nochmal 50 oder 100 Euro gekostet hat und möglicherweise 3 Jahre gilt. Da ich aber gerade in meinem Ersamussemester in İstanbul bin, kann ich die genauen Konditionen des Schutzes nicht nachsehen. Kann ich meinen Haendler darüber kontaktieren, ohne dass mir der Vertrag vorliegt?

vielen Dank!!!!

 



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Zitat

Hallo,
ich habe gestern abend ein Glas Wein neben meinem 2005 erworbenenen Powerbook umgekippt und es sind ein paar Spitzer auf, bzw in die Tastatur gekommen. İch habe den Laptop sofort runtergefahren, aber nochgesehen wie das Display schwarz wurde. Nun ist offensichtlich die Displaybeleuchtung kaputt, da der Computer regulaer hochfaehrt, aber das Bild fast schwarz und der Desktop nur ganz dunkel erkennbar ist.
Was genau könnte kaputt sein?
Wieviel könnte es kosten?
İst dieser Schaden reperabel?
Bitte helft mir!
Da kann ledidiglich der Inverter, aber genausogut das komplette Board in Mitleidenschaft gezogen sein. Genaues kann Dir da nur eine Händler / Serviceunternehmen sagen, allerdings auch nur, nachdem das Ding erst einmal zerlegt wurde. Das macht niemand kostenlos (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen). Im Fall, das Board einen Schaden hat. dürfte das ganze auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, sprich die Kosten für den Austausch den Zeitwert überschreiten.

 
Zitat

İch glaube mich erinnern zu können, dass die Garantie nur zwei Jahre gilt, ist das richtig?
Unterscheide zwischen Garantie und Gewährleistung! Die erste beträgt im Normalfall 6 Monate, die zweite in DE für Endverbraucher 24 Monate.

 
Zitat
İch habe bei meinem Kauf 2005 bei meinem Gravis Haendler aber auch einen Zusatzschutz abgeschlossen, ein Standardpacket, das nochmal 50 oder 100 Euro gekostet hat und möglicherweise 3 Jahre gilt. Da ich aber gerade in meinem Ersamussemester in İstanbul bin, kann ich die genauen Konditionen des Schutzes nicht nachsehen. Kann ich meinen Haendler darüber kontaktieren, ohne dass mir der Vertrag vorliegt?
Deinen Händler kannst Du sicher kontaktieren.

Nur wird der Vertrag kaum Leistungen beinhalten die Du hier im Rahmen einer Garantie/Gewährleistung erhoffst, wenn die Ursache des Schadens ein von Dir über das Gerät gekipptes Glas Rotwein ist.  ??? ???

Bei Unachtsamkeit bzw. eindeutiger Beschädigung durch den Benutzer greift weder Garantie noch eine (ggf. verlängerte) Gewährleistung. - Und dass der Schaden bzw. dessen Ursache für einen Techniker eindeutig analysiert werden kann und auf Defekt durch Eintritt einer Flüssigkeit erkannt werden wird, darauf kannst Du wetten. 

 

Zitat
Unterscheide zwischen Garantie und Gewährleistung! Die erste beträgt im Normalfall 6 Monate, die zweite in DE für Endverbraucher 24 Monate.

Ähm... dicht dran, aber nicht ganz richtig:   ;)
Gewährleistung ist in D gesetzlich vorgeschrieben und dauert zwei Jahre - wobei innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen werden kann, daß der Fehler bereits beim Kauf im Gerät vorhanden war, also der Händler verantwortlich ist. nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr, d.h., der Kunde muß beweisen, daß er das Gerät einer üblichen Benutzung unterzogen hat - und ein Fehler nicht durch "Falschbenutzung" entstand.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers/Verkäufer zu dessen eigenen Konditionen.


Sowohl dem vermuteten Schaden als auch dem letzten Hinweis 
Zitat
Bei Unachtsamkeit bzw. eindeutiger Beschädigung durch den Benutzer [..]
schließe ich mich an  ;)




 

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Zitat
Ähm... dicht dran, aber nicht ganz richtig:
Äh, wie dicht hättest Du es denn gerne - die von Dir genannten Details interessieren den TO vermutl. kaum - auch wenn es den Tatsachen entspr. / etwas anderes habe ich mit meiner Kurzfassung auch nicht verlauten lassen.  ;D;)

 @PWT

Zitat
etwas anderes habe ich mit meiner Kurzfassung auch nicht verlauten lassen

Nunja, wenn Du schon auf die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung drängst, solltest Du den kleinen feinen Unterschied miterläutern.
Er besteht - und kann durchaus einen Unterschied bedeuten.
Selbst wenn dieser Fall nicht betroffen ist, werden einige Mitleser sonst wieder nicht den Unterschied sehen und mit ungesundem Halbwissen irgendwo auflaufen...  ;)

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