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Lieferpfliht ja oder nein?

Hallo,

ich habe mir über Amazon Marktpalace eine Festplatte (1TB) bestellt. Der Preis lag weit unter den zur Zeit üblichen Verkaufspreisen (ja, ich weiß, was so eine Platte kostet). Jezt hat mich der Verkäufer angeschrieben, dass die Bestellung storniert wurde. Grund: Artikel nicht lieferbar.

Jetzt will ich nur wissen, ob der Verkäufer an die Lieferung gebunden ist oder nicht? Und ja, google hat mir nicht wirklich weitergeholfen, da es unterschiedliche Ansichten gibt.



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Wenn er sie von seinem  Lieferanten auch nicht geliefert bekommen kann, wohl kaum. Ansonsten halten einem die Händler eher hin wenn etwas nicht sofort lieferbar ist.

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Zitat
Und ja, google hat mir nicht wirklich weitergeholfen, da es unterschiedliche Ansichten gibt.
und, ja, so ist das nun einmal unter kaufmännischen Laien, umso mehr, als Dir öffentlich niemand, außer einem Rechtsanwalt, eine rechtsverbindliche Auskunft geben darf.

Davon abgesehen ist "nicht lieferbar" eine eindeutige Aussage mit der Du Dich dann einfach zufrieden geben solltest - sofern Du Dein Geld zurückbekommen hast oder/und noch keine Zahlung geleistet wurde.

Solltest Du allerdings stur an der Erfüllung der Bestellung festhalten, wende Dich an einen (Fach-)Anwalt. Der gibt Dir, kostenpflichtig natürlich, jederzeit eine verbindliche Auskunft.

Danke für deine Antwort Dr. Nope. Die Sache ist doch die, dass er noch immer 5 Festplatten der gleichen Sorte anbietet, aber jetzt den Preis höher gesetzt hat nach meiner Bestellung. Ich behaupte einfach mal, dass der Verkäufer erst jetzt den Fehler bemerkt hat und die Platten zu billig angeboten hat. Aus diesem Grund hat er auch meine Bestellung storniert.

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Hast Du ihn darauf angesprochen? Ansonsten ohne großen Aufwand kaum was möglich.

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Danke für deine Antwort Dr. Nope. Die Sache ist doch die, dass er noch immer 5 Festplatten der gleichen Sorte anbietet, aber jetzt den Preis höher gesetzt hat nach meiner Bestellung. Ich behaupte einfach mal, dass der Verkäufer erst jetzt den Fehler bemerkt hat und die Platten zu billig angeboten hat. Aus diesem Grund hat er auch meine Bestellung storniert.
Wie auch immer - "helfen" kann Dir auch in diesem Fall nur ein Rechtsanwalt - wobei die Kosten für diese Hilfe die Preisdifferenz übersteigen dürften. Belass es also einfach dabei.

 
Zitat
noch immer 5 Festplatten der gleichen Sorte
beduetet nicht: "die gleiche" Platte - das können durchaus unterschiedliche Platten und/oder Gehäuseausführungen sein - die Frage hier ist einfach eine Definitionsfrage - was wiederum eindeutig der Definition des Anbieters unterliegt und damit für Dich bei entsprechender Formulierung / Absage kaum "angreifbar" sein wird. Auch nicht mit Anwalt. Fakt bei Amazon ist außerdem, dass dort tatsächlich einzelne Artikel ohne Angabe verfügbarer Mengen eingestellt werden (können). Und wenn diese ursprünglich eingestellte (eine) Platte dann eben verkauft wurde und jetzt nicht mehr seitens des Anbieters lieferbar ist, dann ist das für Dich so. Punkt. Aus. Letzendlich kann es sich bei der Preisdifferenz auch nur um eine Handvoll Euro handeln - daher "Krawall" zu machen dürfte sich kaum lohnen - das Stichwort in diesem Fall ist "geringfügig". 
« Letzte Änderung: 01.01.12, 16:55:13 von PWT »

Ja, habe ich. Da hieß es in der Mail nur: "Zu dem von Ihnen bestellten Preis können wir den Artikel nicht liefern. Eine Rückerstattung des Betrages wurde bereits veranlasst".

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Ja, habe ich. Da hieß es in der Mail nur: "Zu dem von Ihnen bestellten Preis können wir den Artikel nicht liefern. Eine Rückerstattung des Betrages wurde bereits veranlasst".
Dann ist doch, sobald die "Kohle" auf Deinem Konto ist, alles geregelt. Und die Nicht-Lieferung, zu einem Preis der für den Händler nicht annehmbar ist, ist sicher auch in dessen AGB auf die ein- oder andere Art formuliert. Der Begriff "einseitige Willenserklärung" und Annahme / Bestätigung von Bestellungen ist das Zauberwort. Kein Händler lässt sich auf eine "Lieferpflicht" festmachen. Ob er eine Bestellung annimmt (und zu welchen Bedingungen) liegt einzig und alleine an ihm - nicht am "ich will aber" oder "ich verlange" des Bestellers.  
« Letzte Änderung: 01.01.12, 17:54:24 von PWT »

Danke PWT. Dann kann man wohl hier nichts machen. :(


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