meine Sorgen beziehen sich auf die Bewahrung meines Privatlebens
Wenn ich Sorgen um mein Privatleben habe, dann muß ich mich -auch, was den
Internet- Zugang anbetrifft- auf eigene Füße stellen.
Der Verantwortliche für den Internetzugang -also der Besitzer des Routers- ist voll haftbar für alles, was über seinen Router läuft.
Und verpflichtet, dies zu verantworten. Verantworten kann er es nur, wenn er es weiß.
Jedes Gericht wird im Straf- Falle eine Behauptung "Das wußte ich nicht" als weitere Fahrlässigkeit ahnden.
Das hat absolut nichts mit den -sicherlich lauteren- Absichten des zu Beaufsichtigenden zu tun.
Jürgen