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Abmahnung: YouTube hält Vogelgezwitscher für Musik28.02.2012, 10:58 Uhr. (4470x gelesen)
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Ein Us-amerikanischer Youtube–Nutzer bekam eine Abmahnung von dem größten online Videoportal. Seine Naturvideos enthälten urheberrechtlich geschützte Musik von Rumblefish. Diese Musik ist aber Vogelgezwitscher, das man im Hintergrund der Videos, die in der freien Natur spielen, hört. Durch ein automatisiertes Verfahren entlarvte YouTube das Gezwitscher als vermeintliche Musik und mahnte den Nutzer daraufhin ab. Zusätzlich überzog YouTube das Video mit Werbung für Rumblefish. Erst nach mehrmaligen Nachhaken erfuhr der User „eeplox“ worum es sich genau bei der Abmahnung handle. YouTube und Rumblefish bestätigten zunächst, dass das Vogelgezwitscher Rumblefishs geistiges Eigentum wäre. Nach einiger Zeit gab Rumblefish zu, dies ein Fehler auf Seiten des Onlineportales gewesen sei. Das Content-ID-System von YouTube, das automatisch urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennen soll, habe einen Fehler gemacht und das Video wurde wieder freigeschaltet.
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