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Achtung, neues Urheberrecht: Zivilrechtliche Auskunftsansprüche bei Filesharing07.09.2008, 12:46 Uhr. (5142x gelesen)
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Seit dem 1. September sind einige Änderungen des Urheberrechts in Deutschland in Kraft getreten, Rechteinhaber wie die Musik- und Filmindustrie haben ab sofort auch einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider. Die deutschen Gerichte sollen laut Golem.de bereits erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten erlassen haben.
Laut DigiProtect Anwalt Dr. Udo Kornmeier sollen die Landgerichte in Köln und Düsseldorf bereits “ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen sind”. Laut tutsi.de sei bereits ein gewerbliches Ausmaß gegeben, wenn “ein kompletter Kinofilm, ein Musikalbum oder Hörbuch” zum Download angeboten werde. Bisher mussten Film- und Musikindustrie die IP-Adressen und somit die Identität von Filesharern und Tauschbörsen-Nutzern umständlich per Strafanzeige ermitteln. Abmahn-Anwälte haben jetzt die Möglichkeit, beim ersten Verdacht den Inhaber einer IP Adresse zu ermitteln.
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