Eine Verwendung von fremden Bildmaterial ohne Wissen des Urhebers ist verboten. Nun wurde ein EDV-Unternehmen in München für die Verwendung von 6 kopierten Bildern in der eigenen Homepage zur Zahlung von 10.460 Euro verurteilt. Die Strafe viel dabei nochmals höher aus, da der Urheber der Bilder nicht genannt wurde. Das Urteil bestätigt wieder einmal die herrschende Gesetzeslage und betrifft auch Privatleute.
Insbesondere bei E-Bay werden immer mal wieder gerne Fotos aus Anzeigen oder Webseiten des jeweiligen Herstellers verwendet, anstatt diese mit einer Digitalakamera selber anzufertigen. Gerade im anstehenden Weihnachtsgeschäft, der Zeit der großen Umsätze bei E-Bay, werden auch Abmahner verstärkt die Auktionen auf Verstöße beobachten.
Fazit:
Handelt es sich bei dem Wunschbild um Allerweltsfotos, dann dieses selber machen. Ansonsten eine Anfrage an den Rechteinhaber stellen oder das Foto weglassen
Quelle: Urteil des Langerichtes München Az. 7 O 8506/07