Im Jahr 2005 wurden von den Bundesländern die Rundfunkgebühren unzulässig gekürzt und dies sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit haben ARD und ZDF mit ihrer Beschwerde Recht bekommen. Bis 2008 bleiben die monatlichen Gebühren noch bei den damals festgelegten 17,03 Euro, aber ab 2009 wird es einen Ausgleich für die Mindereinnahmen geben müssen. Die Erhöhung der Gebühren ist nicht unumstritten, da die öffenltlich-rechtlichen Sender damit auch ihren Internetauftritt finanzieren.