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WLAN – Schwarzsurfen doch nicht strafbar?21.10.2010, 14:15 Uhr. (5353x gelesen)
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Die 5. große Strafkammer verneint diese Strafbarkeit unter Berücksichtigung jedes rechtlichen Gesichtspunktes. Somit ist das Einwählen in unverschlüsselte, fremde Funk-Netze (WLAN) nicht strafbar. Grund dafür ist, dass beim Einwählen in ein WLAN-Netzwerk keinerlei personenbezogene Daten abgerufen werden und der Einwählende nicht in der Lage ist, private Nachrichten anderer Netzwerkteilnehmer mitzuhören. Auch lag keine andere strafbare Handlung wie Datenauspähung oder versuchter Computerbesuch vor. |
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