Telepolis berichtet, dass die Deutsche Telekom Verbindungs-Daten von Tauschbörsen-Nutzern an die Staatsanwaltschaft weitergegeben habe. Eigentlich dürfe sie dies bei “Bagatell-Delikten” gar nicht, so dass Magazin. Daher hätte man die “Verbindungsdaten” in “Daten des Fernmelderechnungsdienstes” umbenannt.
Wörtlich zitiert Telepolis:
“Bei den gelieferten Daten handelt es sich nicht um Verbindungsdaten, sondern um Daten des Fernmelderechnungsdienstes.”
Rechnungsdaten dürfen nämlich, anders als die Verbindungsdaten bei Bagatelldelikten, weitergegeben werden. Hat der Kunde allerdings eine Flatrate, dürften sie gar nicht erst gespeichert werden, da die Speicherung dann gegen das Datenschutzrecht verstößt.
Telepolis rät den Flatratekunden, von dem Provider mit Androhung einer Musterklage und “einer strafbewehrten Unterlassungserklärung” die Einstellung der Speicherung zu verlangen.