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Telekom gibt Filesharer-Daten an Staatsanwaltschaft weiter06.08.2008, 18:10 Uhr. (5285x gelesen)
Wörtlich zitiert Telepolis:
Rechnungsdaten dürfen nämlich, anders als die Verbindungsdaten bei Bagatelldelikten, weitergegeben werden. Hat der Kunde allerdings eine Flatrate, dürften sie gar nicht erst gespeichert werden, da die Speicherung dann gegen das Datenschutzrecht verstößt. Telepolis rät den Flatratekunden, von dem Provider mit Androhung einer Musterklage und “einer strafbewehrten Unterlassungserklärung” die Einstellung der Speicherung zu verlangen. |
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