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Andere: Linux Backtrack installieren und .exe ausführen für Internetverbindung

Hallo erstmal unszwar ich will Linux Backtrack installieren
und würde davor erstmal wissen ob ich irgendwie .exe Dateien ausführen , weil mein internet anbieter is von Alice damit ich ins Internet kann muss ich die software installieren(die datei is ja .exe)..kann ich irgendwie .exe dateien ausführen wenn ja könnt ihr mir biete sagen wie das geht ..

danke jetzt schon mal 
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Bitte immer einen aussagekräftigen Betreff eingeben, Nope

« Letzte Änderung: 26.12.07, 14:37:12 von Dr.Nope »

Antworten zu Andere: Linux Backtrack installieren und .exe ausführen für Internetverbindung:

Wieso musst du .exe-dateien ausführen um ins internet zu kommen, du hast von alice bestimmt einen brief bekommen mit deinen zugangsdaten. Die musst du in deiner modemkonfig einfach nur eingeben und fertig.

ja schon aber mit dieser software verbinde ich mich .. bei drahtlose auch zuerst mit modem bzw mit dem router verbinden dann muss ich dir software öffnen dann auf verbinden klicken bei linux muss des au ungefäh su ablaufen oder ?:S

Hallo ,

"Die meisten Treiber für WLAN-Chips wurden so modifiziert, dass man mit ihnen Raw-Pakete ins Netz einspeisen kann. Wie in der Vorversion bringt BackTrack eine umfassende Sammlung von Tools für Netzwerk-Sicherheit, Penetration Testing (Suchen nach Sicherheitslücken) und Exploits (Ausnutzen von gefundenen Sicherheitslücken) mit."

Und du bist sicher das es BackTrack sein soll ?

Gilgamesh

hat backtrack nachteile :S ?is es illegal ? 

Kann ich jetzt auf linux .exe dateien ausführen ?

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Ließ mal hier.

http://www.computerhilfen.de/hilfen-7-69927-0.html#477628

oder gib mal den Suchbegriff "Wine" hier in der Suchfunktion des Linux-Forums ein.

Ja das is es dankeschön und is jtzt linux backtrack illegal oder nicht wegen diese tools ..?

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Ja weil da eher so sicherheiuts tools sind es gibt doch einen neuen anti hacker gesetz oder es wird geben wenn man solche sicherheitstools hat macht man sich strafbar ? und weil backgtrack solche tools hat :S darum is es illegal

ich meinte darum könnte es villeicht illegal sein .. 

1. Du musst für einen Alice-Zugang keinerlei .exes ausführen. Wie LinuxTux schon sagte, reichen dafür die Zugangsdaten, die Alice Dir zugeschickt hat (den Tipp von Ignaz mit wine vergiss mal ganz schnell wieder, der ist völliger Quatsch). Ich selbst bin ebenfalls bei Alice, und der Zugang klappt genauso wie mit jedem anderen Provider auch.

2. Unter Umständen sind Besitz, Vertrieb und Beschaffung von tools, wie sie über Backtrack angeboten werden, tatsächlich illegal - nämlich dann, wenn Du sie für illegale Zwecke wie z.B. Angriffe auf fremde Netzwerke einsetzt. Ist dies jedoch nicht der Fall, greift auch das entsprechende Gesetz nicht. Ein Administrator, der sein eigenes Netzwerk mit solchen Werkzeugen auf Sicherheitslücken prüft, macht sich natürlich nicht strafbar, wenn er solche Anwendungen bereit hält.

« Letzte Änderung: 27.12.07, 23:43:56 von gropiuskalle »

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Kann ich jetzt auf linux .exe dateien ausführen ?

Hi Kalle,

mein Tipp bezog sich auch nur auf die o.a. Frage.

Ansonsten hast Du natürlich Recht mit dem Einrichten des Internetzuganges.

Ja vielen dank und muss mein notebook bzw meinen router erkennen oder  wie soll ich sagen etwas installieren ethernet karte oder wirless damit ich ins netzt kann oder direkt mit zugangsdaten rein ? 

aber schaut mal ich habe hier etwas gefunden :


http://www.zone-h.de/index.php?option=com_content&task=view&id=368&Itemid=1

Einige Punkte sind klar: Sie dürfen keinen Verkehr abfangen, der nicht für sie bestimmt ist. Sie dürfen auf keine Daten zugreifen, die sie abgefangen oder sich angeeignet haben und sie dürfen keine Wortlisten für Brute Force Angriffe verwenden, sie dürfen nicht mal den Bruteforcer besitzen oder Port Scanner oder irgend welche anderen Tools die für derartige „illegalen“ Aktivitäten verwendet werden können.  Aber für ihre tägliche Arbeit als Administrator oder Mitarbeiter eines Support Teams benötigen Sie einige Werkzeuge, die verboten sind. Wenn ein Administrator den Netzwerkverkehr mit Ethereal überprüfen möchte oder ihn downloaden muss, macht er sich strafbar. Außerdem sind Security Tester verboten.  Ihre Tätigkeit ist verboten.

Was sagt ihr dazu :S ?

@Ingnaz: war nicht böse gemeint, okay? Bin nur etwas erkältet und dann immer so grummelig drauf... tut mir leid.

@Marcel10: Interpretationen wie das von Dir zitierte kursieren leider nach wie vor im Netz herum, dabei ist die Rechtslage, da dieses Gesetz (genauer: die Zusätze zu § 202c StGB) nun schon eine Weile in Kraft ist, recht eindeutig. Hier mal ein ziemlich erhellender Kommentar des zuständigen meines Wahlkreises, Herrn Dr. Ditmar Staffelt, aus einem Brief an einen Forumskollegen von mir, der als Admin arbeitet und deswegen mal etwas genauer nachgefragt hat (Hervorhebungen von mir):

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

das in Ihrer Email kritisierte Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität („Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität“) geht auf eine Übereinkunft des Europarates zur Bekämpfung von Computerkriminalität zurück. Der von Ihnen beanstandete Teil zu dem Verbot von „Hackertools“ ist aufgrund der rasant angestiegenen Zahl von Computereinbrüchen durch Nicht-Profis, auch bekannt unter den Szenenamen „Script Kiddies“, vorgeschlagen worden. Ob es dadurch tatsächlich zu einer, wie von Ihnen beschrieben, Beeinträchtigung von Sicherheitsunternehmen und Systemadministratoren kommt, wird unterschiedlich beurteilt.

Das Bundesministerium für Justiz, mit dem ich mich in Verbindung gesetzt habe, geht von keiner Beeinträchtigung aus, da zwei Merkmale erfüllt werden müssen, die einen objektiven Tatbestand rechtfertigen. Einerseits muss es sich objektiv um ein Schadprogramm handeln und anderseits muss sich die Tathandlung – also das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen – auf eine Computerstraftat beziehen.

Weiter schreibt das Bundesjustizministerium: „Durch die Beschränkung auf Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer Computerstraftat ist, wird bereits auf Tatbestände sichergestellt, dass keine Computerprogramme erfasst
werden, die der Überprüfung der Sicherheit dienen. Unter Strafe gestellt werden lediglich solche Programme, denen die illegale Verwendung immanent ist, die also nach Art und Weise des Aufbaus oder Ihrer Beschaffenheit auf die Begehung von Computerstraftaten angelegt sind. Hierunter fallen nicht solche Programme, die lediglich zur Begehung von Computerstraftaten missbraucht werden können.

Zudem muss die Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB) erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn das Computerprogramm – mag es auch den sonstigen Kriterien des § 202c StGB unterfallen – zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen wurde. Wenn also in den Fällen des Testens der Sicherheit eines Systems oder des Entwickelns von Sicherheitssoftware auch Schadprogramme erworben werden, dann erfolgt dies nicht zur Vorbereitung einer Computerstraftat. Durch diese Handlung wird gerade nicht eine eigene oder fremde Computerstraftat (also § 202a, 202b, 303a, 303b StGB) ermöglicht, da die Anwendung der Schadprogramme
selbst keine Computerstraftat darstellt.


Das heißt, Programme wie lib, nessus, kismet, snort etc. können weiterhin völlig legal eingesetzt werden, um Sicherheitstests auf eigenen Rechnersystemen durchzuführen.
Behauptungen, man dürfe zukünftig die Sicherheit seiner Passwörter nicht mehr testen, sind falsch.

Für mich als Bundestagsabgeordneter stellt sich allerdings noch die Frage, wo die Grenze der „objektiven Beschränkung“ der Computerprogramme auf Straftaten liegt. Dazu werde ich engen Kontakt zu den Fachsprechern im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien suchen, um mich für einen Ausgleich zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen von Unternehmen, Privatanwendern und IT-Sicherheitsunternehmen einzusetzen..

Ich hoffe, Ihre Bedenken zum neuen „Strafrechtsgesetz Computerkriminalität“ ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt

Der Brief ist etwa 10 Monate alt, am Grundtenor hat sich seit Einführung des Gesetzes nichts geändert.
« Letzte Änderung: 27.12.07, 23:50:04 von gropiuskalle »

Ich danke euch herzlich dass ihr mir geholfen habt vielen vielen dank ..


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