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Was sagt ihr dazu :S ?

@Ingnaz: war nicht böse gemeint, okay? Bin nur etwas erkältet und dann immer so grummelig drauf... tut mir leid.

@Marcel10: Interpretationen wie das von Dir zitierte kursieren leider nach wie vor im Netz herum, dabei ist die Rechtslage, da dieses Gesetz (genauer: die Zusätze zu § 202c StGB) nun schon eine Weile in Kraft ist, recht eindeutig. Hier mal ein ziemlich erhellender Kommentar des zuständigen meines Wahlkreises, Herrn Dr. Ditmar Staffelt, aus einem Brief an einen Forumskollegen von mir, der als Admin arbeitet und deswegen mal etwas genauer nachgefragt hat (Hervorhebungen von mir):

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

das in Ihrer Email kritisierte Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität („Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität“) geht auf eine Übereinkunft des Europarates zur Bekämpfung von Computerkriminalität zurück. Der von Ihnen beanstandete Teil zu dem Verbot von „Hackertools“ ist aufgrund der rasant angestiegenen Zahl von Computereinbrüchen durch Nicht-Profis, auch bekannt unter den Szenenamen „Script Kiddies“, vorgeschlagen worden. Ob es dadurch tatsächlich zu einer, wie von Ihnen beschrieben, Beeinträchtigung von Sicherheitsunternehmen und Systemadministratoren kommt, wird unterschiedlich beurteilt.

Das Bundesministerium für Justiz, mit dem ich mich in Verbindung gesetzt habe, geht von keiner Beeinträchtigung aus, da zwei Merkmale erfüllt werden müssen, die einen objektiven Tatbestand rechtfertigen. Einerseits muss es sich objektiv um ein Schadprogramm handeln und anderseits muss sich die Tathandlung – also das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen – auf eine Computerstraftat beziehen.

Weiter schreibt das Bundesjustizministerium: „Durch die Beschränkung auf Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer Computerstraftat ist, wird bereits auf Tatbestände sichergestellt, dass keine Computerprogramme erfasst
werden, die der Überprüfung der Sicherheit dienen. Unter Strafe gestellt werden lediglich solche Programme, denen die illegale Verwendung immanent ist, die also nach Art und Weise des Aufbaus oder Ihrer Beschaffenheit auf die Begehung von Computerstraftaten angelegt sind. Hierunter fallen nicht solche Programme, die lediglich zur Begehung von Computerstraftaten missbraucht werden können.

Zudem muss die Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB) erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn das Computerprogramm – mag es auch den sonstigen Kriterien des § 202c StGB unterfallen – zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen wurde. Wenn also in den Fällen des Testens der Sicherheit eines Systems oder des Entwickelns von Sicherheitssoftware auch Schadprogramme erworben werden, dann erfolgt dies nicht zur Vorbereitung einer Computerstraftat. Durch diese Handlung wird gerade nicht eine eigene oder fremde Computerstraftat (also § 202a, 202b, 303a, 303b StGB) ermöglicht, da die Anwendung der Schadprogramme
selbst keine Computerstraftat darstellt.


Das heißt, Programme wie lib, nessus, kismet, snort etc. können weiterhin völlig legal eingesetzt werden, um Sicherheitstests auf eigenen Rechnersystemen durchzuführen.
Behauptungen, man dürfe zukünftig die Sicherheit seiner Passwörter nicht mehr testen, sind falsch.

Für mich als Bundestagsabgeordneter stellt sich allerdings noch die Frage, wo die Grenze der „objektiven Beschränkung“ der Computerprogramme auf Straftaten liegt. Dazu werde ich engen Kontakt zu den Fachsprechern im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien suchen, um mich für einen Ausgleich zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen von Unternehmen, Privatanwendern und IT-Sicherheitsunternehmen einzusetzen..

Ich hoffe, Ihre Bedenken zum neuen „Strafrechtsgesetz Computerkriminalität“ ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt

Der Brief ist etwa 10 Monate alt, am Grundtenor hat sich seit Einführung des Gesetzes nichts geändert.
« Letzte Änderung: 27.12.07, 23:50:04 von gropiuskalle »

Ich danke euch herzlich dass ihr mir geholfen habt vielen vielen dank ..


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