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Sonstiges: Zurücktreten vom Kaufvertrag?

Kann man vom Kaufvertrag eines verkauften Auto`s zurücktreten?
Muss das dort vermerkt werden?
Oder hat man wie bei einem Kauf ein "Rückgaberecht"?
Konnte bisher nicht den Vertrag durchlesen, aber geht es prinzipiell?
Wenn, wie wäre die Vorgehensweise?
Ist ein Verkauf von dieser "Karten-Mafia".


Antworten zu Sonstiges: Zurücktreten vom Kaufvertrag?:

habs ned ganz verstanden. du möchtest ein auto verkaufen, hast es auch schon "ausgeliefert" und willst es nun rückgängig machen?
ich weiß es nicht wirklich, aber denke nicht dass das geht
um einen vertrag aufzulösen müssen beide seiten zustimmen
wenn der käufer was zurückgeben will wird der verkäufer ja quasi gesetzlich gezwungen, aber ob das auch umgekehrt geht?

Ja das geht ABER acu hnur in einem Bestimmten Rahmen.Zeitmässig meinte ich ,ich glaube es gibt dort auch zwei Wochen wo du zurrücktretten kannst vom Vertrag.

Zum besseren Verständnis:
Ein Bekannter hat gestern unüberlegterweise sein Auto verkauft.
Er braucht es nicht mehr, daher hat er einen von diesen Käufern angerufen, die ständig die Karten an die Seitenscheibe stopfen.
Es war ja einfach.
Leider zu einem Preis, wo er knapp das Dreifache hätte kriegen können.
Könnte er jetzt das Auto zurückverlangen?
Im Net steht nichts konkretes.
Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass es verboten ist, diese Karten an den Autos zu klemmen.

Hast du den Käufer schonmal gefragt?

Wenn der Kaufvertrag beidseitig "abgesegnet" ist, dann ist aus meiner Sicht nichts mehr zu machen. Verkauft ist verkauft.

Zitat
Er braucht es nicht mehr, daher hat er einen von diesen Käufern angerufen, die ständig die Karten an die Seitenscheibe stopfen.
Kenne ich. Was meinst du, warum die das machen? Die wollen nur Gewinn erzielen, wenn sie die Autos weiterverkaufen oder ausschlachten für Ersatzteile. Schrottgurken werden sowieso meistens direkt nach Afrika oder sonstwohin verschifft.

In Zukunft vorher informieren, wieviel € das Auto noch Wert ist und solche Visitenkarten-Käufer am besten auch meiden.
« Letzte Änderung: 23.03.11, 16:45:54 von Daniel_Düsentrieb »

Ich denke auch mal, dass der Wagen schon unterwegs ist.
Hätte ja sein können, ob es da eine Klausel gibt.
Hab mir heute den Vertrag durchgelesen, war kurz und knapp, eher mit Vorteile durch den Käufer.
Kenne das auch mit dem verschiffen.

Zitat
In Zukunft vorher informieren, wieviel € das Auto noch Wert ist und solche Visitenkarten-Käufer am besten auch meiden.
Das ist mir völlig klar, es ging ja hier auch nicht um meinen Wagen, deswegen weiss ich ja, dass dieser fast dreimal so viel Wert hat.
Wollte einfach nur schauen, ob man da was machen kann, fand es traurig.
Diese Karten sollten verboten werden, irgendjemand fällt immer drauf rein.
Hätte ja sein können, ob es da eine Klausel gibt.
Nein, das sind normalerweise aufgesetzte "Verträge" - wie du schon sagtest - mit überwiegend Vorteilen für den Käufer.
Da greift auch kein Fernabsatzgesetz oder so. In diesem Fall leider Pech gehabt und sich übers Ohr hauen lassen. ::)
Mutti hat gesagt:  :P

Diese Art Autohändler sind die Pferdehändler von früher.
Das Pferd ist aber ein lahmer Gaul, den wirste nie los.
Doch doch, ein wenig Pfeffer hinten rein geblasen und du sollst   mal sehen wie feurig der Zosse wird. Schon hat sich ein  Käufer    gefunden.
  ;D
Viele von denen sind unredlich.  :-\

Burgeule

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