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RAM-Aufrüstung bei Acer Aspire 5750G - Garantieverlust?

Hi,
ich habe mich heute nach langem Suchen für ein Acer Aspire 5750G entschieden.
Dieses will ich demnächst bestellen, habe aber ein Problem. 4GB RAM sind bei den heutigen Ressourcenfressern und Preisen einfach viel zu wenig. Jetzt wollte ich nochmal extra 4GB reinbauen.
Acer schreibt aber in seinen Garantiebestimmungen eindeutig

Zitat
2. Ausschlüsse und Einschränkungen
Diese Garantie unterliegt folgenden Ausschlüssen und Einschränkungen
2.1 Ausschlüsse
Diese eingeschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf:
2.1.1 Produkte, die nicht von oder für Acer hergestellt wurden oder die ursprünglich in einem Land außerhalb des Einzugsgebiets dieser Garantie an einen
Endabnehmer verkauft wurden.
2.1.2 Produkte, die durch folgende Handlungen beschädigt oder funktionsunfähig gemacht wurden,
2.1.2.1 zweckentfremdete Verwendung des Produkts, einschließlich aber nicht beschränkt auf Nichtbeachtung der mit dem System gelieferten
Benutzeranleitung oder anderer Missbrauch oder Vernachlässigung des Systems;
2.1.2.2 Veränderung des Systems, etwa durch Verwendung oder Einbau von Bestandteilen, die nicht von Acer hergestellt und/oder verkauft wurden;
2.1.2.3 Service oder Reparatur durch unautorisierte Dritte, d.h. nicht von Acer oder Acer-Vertragswerkstätten;

Jetzt meine Verständnisfrage. Heißt das, wenn das Mobo oder was anderes kaputt geht, dass Acer keine Garantie übernimmt, weil ich eben eine unautorisierte Person bin und das Einbauteil (RAM) nicht von Acer stammt? Oder will mir Acer mitteilen, dass sie nur für den eingebauten RAM keine Haftung übernehmen, wenn er kaputt ist?

Genauso mit der Festplatte.

Hat schon mal jmd. Erfahrungen damit gemacht oder kann bzgl. Garantie etwas darüber berichten?
Man liest ja oft, dass der Einbau von RAM und HDD die Garantie sprengen würde. In meinen Augen wäre das aber Irrsinn. Dazu diese schwammige Erklärung von Acer.


Antworten zu RAM-Aufrüstung bei Acer Aspire 5750G - Garantieverlust?:

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Les dir mal alle Garantiebedingungen durch und entscheide dann,wieviel Dir die herstellergarantie wert ist.
Die normale gewährleistung isr davon nicht betroffen.
Selber RAm einbauen dürfte nicht das problem sein,bei Acer sitzen auch nur menschen,die das teil dann einbauen.

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Man verliert die Garantie immer, wenn man das Gerät kaputt macht oder wenn man es aufschraubt. Also um den Arbeitspeicher einzubauen musst Du den Laptop/Notebook aufschrauben. Folglich verlierst Du die Garantie.
Anders als beim PC, da gibt`s weiter Garantie, denn der PC gilt als erweiterbar....

Sooo...
Nachdem hier wieder - sorry, aber es ist so - Stuss und Halbwissen verbreitet wurde, habe ich mich kundig gemacht.

@ A K
Völliger Schmarn, was du da schreibst.

@ q1
Kommt der Sache schon näher. Allerdings zieht niemand seinen Kopf aus der Schlinge wenn was kaputt ist mit der Behauptung, bei euch (Acer) sitzen auch nur Leute. Dafür ist und bleibt immer noch bestätigtes geschultes Fachpersonal zuständig.

Und um nun mit Gerüchten aufzuräumen für ALLE, die das zukünftig lesen:

Der rechtlich verbindliche Fakt seitens Acer: Klappen und für Montagen und Austausch vorgesehene Öffnungen dürfen ohne Einschränkungen der Garantie geöffnet/aufgeschraubt werden.
Heißt also, Festplatten, PCMCIA Karten, RAM, ggf. WLAN-Karten können bedenkenlos bei einem neuen Notebook ausgetauscht werden.

Wie q1 schrieb, bleibt aber die gestzliche Gewährleistung so oder so unangetastet.

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Sooo...
Nachdem hier wieder - sorry, aber es ist so - Stuss und Halbwissen verbreitet wurde, habe ich mich kundig gemacht.

Nachdem Du hier wieder völligen Unsinn schreibst, liegt die Garantie doch vermutlich anders..... :D
Denn ein Kollege hatte diesen Fall und nach Wechsel bzw. Aufrüstung eines RAMS ging der Läppi ein paar Tage später nicht mehr.
Nachdem der Rechner eingeschickt wurde, wurde ihm mitgeteilt, dass er Eingriffe in den Läppi vorgenommen hat, somit der Läppi einen Defekt erlitt und somit die Garantieansprüche erloschen sind.

So, was soll man dazu nun sagen ?
Oder hat der Techniker das nur behauptet, um die Eigenkosten aus dem Weg zu gehen ?

die frage liegt bei der beweispflicht.
klar kann ich nen rechner aufschrauben und nachrüsten ohne verlust der garantie, nur werden die sich über falsches händling rausreden.
habe es schon gehabt, das mir gesagt wurde,:"haben sie schon aufgeschraubt und geschaut, ob alles richtig steckt?"

hat der rechner siegel, die beweisen das du ihn aufgemacht hast?
habe ich das letztemal vor 10 jahren gesehen.
nachrüstung raus und einschicken.

ach, darfst auch nur die installierte software nutzen?

die frage liegt bei der beweispflicht.
klar kann ich nen rechner aufschrauben und nachrüsten ohne verlust der garantie...
Klar kannst du. Und bei nem Rechner sieht die Sache sowieso vollkommen anders aus. Falls noch in Erinnerung: hier gehts ums Aspire 5750G. Das ist ein Laptop. Meist sind best. Stellen an den Dingern sowieso versiegelt. Brichst du das, kannst du schlecht nen Gegenbeweis liefern.

...Denn ein Kollege hatte diesen Fall und nach Wechsel bzw. Aufrüstung eines RAMS ging der Läppi ein paar Tage später nicht mehr.
...
Womit wir wieder bei dem Fall wären, ich habe einen Freund, der mit nem Freund sprach, dessen Freund damals...
Selbst schon Erfahrungen gemacht? Ich noch nicht, darum frage ich. Alles außer Empirie und Nachfrage beim jeweiligen Hersteller ist Spekulation, Halbwissen oder zusammengereimt. Und davon findet man nun wirklich genug im Netz.

Dann stellt sich mir noch die Frage, WIE hat dein Kollege den RAM gewechselt?
Ein Öffnen und Entfernen des Gehäuses, der Tastatur usw. ist nach Acer-Richtlinien untersagt. Kommst du dann und hast nen anderen RAM drin, obwohl keine offensichtlichen Einbaumöglichkeiten, ist die Reparatur nur noch reine Kulanz nach den Garantiebestimmungen.

Außerdem hab ich schwarz auf weiß von Acer selbst, dass du Teile tauschen darfst, für die Klappen und Öffnungen vorgesehen sind. Ob das auch für andere Hersteller gilt, kann ich nicht sagen. Wie gesagt, wäre das Gegenteil aber schon ziemlich sinnfrei.

Da die Antwort von Acer jetzt aber erst so spät kam, hoffe ich, dass der Läppi noch rechtzeitig eintrifft, weil die Lieferung echt pressiert.

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Mit Acer wirst Du schon Recht haben, aber andere Hersteller auch andere Garantiebestimmungen.
Er hat leider zwei Sigel durchtrennt und bei einigen Schrauben Schraubensicherungslack durch Aufschrauben entfernt.
Das war wohl der grosse Fehler...damit ist die Sache ja erklärt,
dass er deshalb keine Garantie mehr bekam.

Also doch versiegelte Bauteile aufgeschraubt. Dann ist der Fall klar.


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