Das Nutzen von Streaming-Plattformen wie kino.to, die dieses Jahr stillgelegt wurde, ist illegal, meint der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich. Er hat bei der Verhandlung gegen einen der Betreiber der Seite kino.to das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichgesetzt, berichtet Golem.de.
Richter Winderlich betonte, dass bei der Nutzung von Streaming Webseiten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde: Durch das Streamen entstehe ein zeitweiliges Herunterladen, das als Verfielfältigung im Sinne des Gesetzgebers gelte.
Bisher waren Experten der Ansicht, dass nur das Bereitstellen von illegalen Inhalten wie Filmen und Fernsehsendungen strafbar wäre, das Anschauen per Stream sei keine direkte Kopie.

Dieser Auffassung hat der Leipziger Richter jetzt aber widersprochen: Auch das Nutzen von Streaming Angeboten sei illegal.