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Richter beschlagnahmt Facebook-Account21.02.2012, 13:56 Uhr. (4654x gelesen)
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Ein Amtsrichter aus Reutlingen ließ zur Beweismittelsicherstellung nun erstmals einen Facebook-Account beschlagnahmen. Angeklagt ist ein 20 Jahre alter Mann, der einem Freund via Facebook den entscheidenden Tipp für einen Wohnungseinbruch gegeben haben soll. Der Facebook-Benutzer mit dem Nickname „Al Capone“ soll seinem Freund mit einer Nachricht in dem bekannten sozialen Netzwerk den ausschlaggebenden Hinweis für einen Einbruch bei einer befreundeten Familie gegeben haben. Amtsrichter Sierk Hamann beschlagnahmte daraufhin den Account des Verdächtigen. Dies passierte in dieser Form zum ersten Mal in Deutschland. Fraglich ist es, ob der Richter tatsächlich an die Daten bei Facebook herankommt. Von Seiten des sozialen Netzwerks gab es nur die Information, dass die deutschen Angestellten keinen Zugriff auf die persönlichen Daten haben, sondern Irland dafür zuständig ist. Ein Rechtshilfeersuch wurde bereits nach Dublin versendet. Dies wird aber viel Zeit und Geld kosten. Alternativ wurde dem Angeklagten angeboten seine Daten freiwillig offen zu legen, um den hohen Kosten einer Auslandsrecherche zu entgehen. In dem USA ist es üblich Informationen aus sozialen Netzwerken für einen Strafprozess zu verwenden. In Deutschland hingegen könnte Hamann damit eine neue Grundlage für die Strafverfolgung legen. Bisher werden nur selten E-Mails von Angeklagten von den deutschen Providern heraus gefordert. Diese seien aber sehr kooperativ, so Fachanwalt Martin Schirmbacher. „Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer“, erklärte Schirmbacher weiterhin. Eine Beschlagnahmung ganzer Accounts könnte nach erfolgreicher Durchführung im Einbruchprozess in Deutschland häufiger passieren. |
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