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Weiterleitung bei Telefon-SPAM verboten20.04.2008, 11:24 Uhr. (5781x gelesen)
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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt: Somit bleibt das “Tastendruckmodell” bei Telefonwerbung weiterhin verboten. Bei diesem Modell ruft die Telefonwerbefirma bei Verbrauchern an und teilt per Bandansage mit, dass man einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle eine Taste gedrückt werden. Hierbei wird automatisch eine Verbindung zu einem teuren Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer hergestellt und das Telefongespräch auf Kosten des Angerufenen weitergeleitet. Besonders schlimm: Dies funktioniert auch, wenn das Wählen von 0900 Nummern für den Anschluss selbst gesperrt ist. Bei der Bundesnetzagentur gingen zahlreiche Beschwerden ein, weil sich die Betroffenen durch ungewollte Werbung belästigt fühlten. Die Bundesnetzagentur verbot dem Unternehmen deshalb am 22. Februar 2008 die ungewollten Werbeanrufe und die Weiterleitung zu 0900-Nummern per Tastendruck. Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundesnetzagentur erhoben und wollte mit einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erreichen, dass das Verbot vorläufig nicht wirksam wird. Diesen Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab ( Az.: 11 L 307/08). Zum Schutz des Verbrauchers sei es nötig, dass das Verbot sofort gilt, entschieden die Richter. Die Weiterleitung per Tastendruck verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder umgehe Vorschriften dieser Gesetze. Quelle: it-recht-kanzlei.de |
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