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Speedport W700V mit Kabelmodem Thomson THG571 verbinden

Möchte in der Wohnung WLAN (anstatt nur LAN mit einem LAN-Kabel) haben und wollte deswegen meinen alten Router Speedport W700V hinter das Kabelmodem Thomson THG571 schalten.
Frage: Geht das überhaupt mit diesem Router? Und wenn ja, welche Schritte muss ich vorher erledigen?

Vielen Dank und beste Grüße,
Felix



Antworten zu Speedport W700V mit Kabelmodem Thomson THG571 verbinden:

Der im Speedport W700V integrierte DSL-Modem läßt sich weder abschalten noch umgehen und ist aus dem Grunde nicht zum WLAN-Accesspoint konfigurierbar. - Die Modemfunktion darf nur in dem Kabelmodem wirksam sein.

Beschaffe dir ein Gerät, das ohne integrierten DSL-Modem gebaut wurde - oder eben gleich einen handelsüblichen WLAN-Accesspoint aus jüngerer Produktion - diese Technik bringt wesentlich bessere Leistungsparameter als der "betagte" Speedport.

Nimm einen WLAN-Accesspoint, der beide Frequenzbänder bereitstellt - und nach Möglichkeit noch beide Frequenzbänder gleichzeitig bedient. - So werden lästige Umschaltzeiten gar nicht erst spürbar, wenn Geräte in verschiedenen Frequenzbändern eingeloggt sind.
Beispiele:
FRITZ!WLAN-Produkte
https://avm.de/produkte/fritzwlan/

Und wenn ich gleich eine FritzBox 6490 Cable kaufe, wird das Kabelmodem überflüssig?

Seit die Gesetzeslage auch für Kabelnetzbetreiber so ist, daß der Kunde die Wahl des Kabelmodem-Router hat, kommt es nur darauf an, daß du mit dem Netzbetreiber klarkommst, denn ein paar Daten zur Hardware sind nötig, daß die Telefonie über das Netz fuinktionieren kann.

Manche Kabelnetzbetreiber verlangen einen monatlichen Kostensatz, wenn WLAN am Kabelmodem-Router freigeschaltet werden soll.
(Vodafone in anderer Hölhe als Unitymedia - vergleiche die im Netz veröffentlichten Paketangebote und welche Miettechnik da jeweils vorgesehen ist - auch wenn private Technik solche Geräte eigentlich unnötig macht)

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Hallo !
 

Zitat
Seit die Gesetzeslage auch für Kabelnetzbetreiber so ist
....kann man so pauschal auch nicht sagen, denn...
Die Bundesnetzagentir, die hierfür zuständig ist, hat mir auf eine entsprechende Anfrage hin mitgeteilt, dass zwar grundsärtlich die freie Routerwahl besteht, Die Bundesnetzagentur aber keine Eingriffe in die Vetragsgestaltung des Anbieters vornimmt.
D.h. z.B. bei meinem Anbieter Unitymedia, das nur bei Verträgen, die ab dem Jahr 2014 abgeschlossen wurden, der Kunde die frei Wahl hat, Altverträge die davor abgeschlossen wurden sind hiervon jedoch ausgeschlossen.
Bevor du dir also einen eigene Fritzbox 69490 kaufst, solltest du im Vorwege mit deinem Anbieter klären, wie die entsprechende Situation dort ist.
Ansonsten kann es dir passieren das die Box keine Verbindun aufbauen kann, weil ihre MAC-Adresse im Netz des Betreibers unbekannt und nicht zugelassen ist/wird.

bye

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