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Grafikkarte umtauschen - Werteverfall??

Hallo,

ich habe seit einiger Zeit Probleme mit meiner Grafikkarte 128MB-AGP Albatron GF4Ti4280 die ich bei snogard gekauft habe. Ich habe diese Karte nun zum dritten mal mit demselben Problem eingeschickt und habe nun darum gebeten, mir das Geld für die Karte zurück zu erstatten oder gut zu schreiben. Die Probleme äußern sich, indem schon beim Starten das Bios fehlerhaft. Ich habe die Karte in diversen anderen PCs getestet, bei denen das Problem ebenfalls auftrat.Somit kann es also nur an der Karte liegen.
Jetzt habe ich soeben einen Anruf von Snogard erhalten, und man sagte mir, das diese Grafikkarte nicht mehr erhältlich sei und ich mir eine neue aussuchen solle, im Wert von 87 €. Ich habe aber für die Karte 180 Euro bezahlt.
 Nun wollte ich mich hier mal erkundigen und fragen, ob das so geht. Für 80€ bekomme ich nämlich keine gleichwertige Karte...


Scratcher



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Hallo Scratcher,
so einfach ist deine Frage nicht zu beantworten. Grds. hat das etwas mit Gewährleistung/Garantie zu tun. Da du gesagt hast das die Karte von Anfang an nicht lief ( auch auf anderen Rechnern nicht ) und du sie schon drei mal eingeschickt hast und der Fehler trotzdem nicht behoben wurde hast du ein Recht auf Wandlung. Das bedeutet der Verkäufer hat sein Recht auf Nachbesserung erhalten ( drei mal eingeschickt ). Klappte aber nicht. Nun muß er dir Ersatz geben. Entweder die gleiche Karte in NEU oder aber eine GLEICHWERTIGE Karte.
Will oder kann er das nicht kannst du m.E. dein Geld in VOLLER Höhe zurückverlangen.
Über die Höhe würde ich da auch nicht handeln da die Karte von ANfang an nicht gefunzt hat.
Um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen würde ich an deiner Stelle versuchen das Prob in einem pers. Gespräch mit dem CHEFFE zu lösen. Klagen kann man immer noch.
Gruß Merlin

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Hallo Scratcher,
so einfach ist deine Frage nicht zu beantworten. Grds. hat das etwas mit Gewährleistung/Garantie zu tun. Da du gesagt hast das die Karte von Anfang an nicht lief ( auch auf anderen Rechnern nicht ) und du sie schon drei mal eingeschickt hast und der Fehler trotzdem nicht behoben wurde hast du ein Recht auf Wandlung. Das bedeutet der Verkäufer hat sein Recht auf Nachbesserung erhalten ( drei mal eingeschickt ). Klappte aber nicht. Nun muß er dir Ersatz geben. Entweder die gleiche Karte in NEU oder aber eine GLEICHWERTIGE Karte.
Will oder kann er das nicht kannst du m.E. dein Geld in VOLLER Höhe zurückverlangen.
Über die Höhe würde ich da auch nicht handeln da die Karte von ANfang an nicht gefunzt hat.
Um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen würde ich an deiner Stelle versuchen das Prob in einem pers. Gespräch mit dem CHEFFE zu lösen. Klagen kann man immer noch.
Gruß Merlin

Absolut korrekt ;-]

Allerdings dürfte es etwas schwer werden, den Chef von Snogard persönlich ans Telefon zu bekommen, zumal es sich 'nur' um eine Grafikkarte handelt.

Tip: Setze einen Brief auf, indem du auf dein Recht bestehst. Setze Snogard eine Frist, inder die sich mit einem entsprechendem Vorschlag melden müssen. Verstreicht diese Frist, so befindet sich Snogard in Verzug, du hast in diesem Fall also ganz gute kRten via Anwalt etc. (aber ob sich das bei diesem Streitwert lohn? Bist du im Rechtsschutz?).

Noch etwas: schicke den Brief als Einschreiben, da Snogard sonst argumentieren könnte, den Brief nie erhalten zu haben.

con\con

Wie sollte ich denn diesen Brief aufsetzten??
DIe Grafikkarte lief ja ne Zeitlang...so 2 Wochen, dann war se wieder hinüber.


Scratcher

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HAllöchen,
so sinngemäß kannste ja Schreiben das du grds. mit dem Service von Snogard zufrieden bist. Hätten sich Mühe gegeben etc. blabla....aber den Vorschlag vom Mitarbeiter Karte für........ kannste nicht akzeptieren weil ... siehe das zuvor gesagte. Mach denn das Angebot, dass du mit einer gleichwertigen Karte einverstanden wärst oder aber Kohle.
Dann mal der Dinge harren die kommen.
Frist zur Beantwortung nicht vergessen. 2 Wochen finde ich angemessen. Evtl. mit dem Zusatz dass du ja die Karte dringend brauchst weil sonst ja nix geht. Und auch sageb Verschleiß ( durch deine Nutzung ) kann man knicken weil ja nach 2 Wochen bereits defekt.
Gruß Merlin

Jau cool.Vielen Dank.Ist das denn rechtlich in Ordnung?Dürfen die das?

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Hä, verstehe ich jetzt nicht. Ist doch alles geagt. WER darf WAS nicht ???????
Merlin

Naja ich werde mich darum mal nächste Woche darum kümmern.Mal sehen was draus wird.
Vielen Dank.wenn noch wer ne Idee hat wäreich euch auch dankbar


Scratcher


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