Computerhilfen.de Logo
Forum
Tipps
News
Frage stellen

Notebook Bildschirm

Ich hätte da ein Problem und zwar:
ich habe gerade meinen Laptop(Acer 1820T) an gemacht... alles gut alles super, habe ihn dann zu geklappt(im laufenden zustand) bis dahin alles noch ok...
Dann wollte ich ihn wieder aufklappen und beim klappen höre ich ein knacken :o
ich bin nicht doof deswegen bin ich sofort erschrocken... Bildschirm gebrochen, genau an der stelle wo ich meine Hand zum aufklappen hatte(am Gehäuse nicht am Display), am rechten Rand...

So das gute stück ist jetzt gerade mal einen Monat alt und hat keine Spuren, nicht runter gefallen nichts.... also es ist auf jeden Fall nicht durch einen sturz oder ähnliches Beschädigt worden.
Kann ich da meine Garantierechte nutzen? vor allem ohne mich mit denen ein Jahr zu kloppen wessen verschulden das nu war?
Bitte helft mir ich drehe gleich ab :( ich brauche das Notebook...



Antworten zu Notebook Bildschirm:

Hat dir diese Antwort geholfen?

Danke ButtonHilfreiche Antwort Button

Ich würde auf jeden Fall versuchen. Hier liegt wohl ein Materialfehler vor. 

Ich mache mein Notebook eigentlich immer in der Mitte des Displays auf. So verteilt sich die Belastung gleichmäßig auf den Rahmen. 

ja das werde ich mir jetzt auf wohl vornehmen..
weiß denn einer ob acer da freundlich auf einen zu kommt oder muss ich mich da eher durchboxen?

und noch mal was Ganz anderes kann ich mich auch beim Händler melden? In diesem Fall ein Online Shop

und noch was.... werde ich wohl ein Neues Gerät bekommen oder tauschen die das Display?

Hat dir diese Antwort geholfen?

Danke ButtonHilfreiche Antwort Button

Der händler ist Dein ansprechpartner.du hast 2 jahre gewährleistung,da es vermutlich ein materialfehler ist,muß der händler das gegenteil beweisen.Dürfte ihm aber schwer fallen.Du mußt nix beweisen,erst nach 6 monaten.

ich hatte gerade nen nettes Gespräch am Telefon mit nem Kameraden von dem Shop, der sagte mir nur das Displays nicht über die Garantie abgedeckt sind.
Darf das eigentlich? wegen der Mindestgewährleistung?

Hat dir diese Antwort geholfen?

Danke ButtonHilfreiche Antwort Button

Ich würde vorher noch wichtige Daten sichern. Vielleicht tauschen die das Notebook komplett aus und dann sind die Daten weg!

Hat dir diese Antwort geholfen?

Danke ButtonHilfreiche Antwort Button

ja,dürfen sie.Garantie und gewährleistung sind zweierlei,leider wird das immer gerne dürcheinandergewofen.
du must auf gewährleistung pochen,nicht auf garantie.Wenn die den unterschied nicht wissen,dann dezent auf andere optionen hhinweisen,deren ausübung beiden seiten keinerlei freude machen wird.


« Fehler 19! CD Rom Laufwerk wird trotz akt. Treiber nicht gefundenAktueller Treiber für ATi Grafikkarte »
 

Schnelle Hilfe: Hier nach ähnlichen Fragen und passenden Tipps suchen!

Fremdwörter? Erklärungen im Lexikon!
Grundstrich
Der Begriff des Grundstrichs im Bereich der Typografie, bezeichnet den senkrechten Strich der Buchstaben. Bei Schriftarten mit variabler Strichstärke, wie zum Beispi...

Haarstrich
Der Begriff Haarstrich stammt aus dem Bereich der Typographie. Bei Schriften, wie zum Beispiel der Antiquaschrift mit unterschiedlichen Strichstärken, wird zwischen ...

Bildschirmschoner
Der eigentliche Sinn des Bildschirmschoners ist, den Bildschirm vor dem Einbrennen des Monitorbildes zu schützen.Während das bei neueren Monitoren (außer ...