Hat dir diese Antwort geholfen?
Naja, sind wir mal ehrlich. Von denen eher kaum. Und um diesem ganzen "Angstgemache" von euch beiden @zzz und PWT etwas zu nehmen Wink, die Daten hinter der IP bekommt man nur mit richterlichem Beschluss und in diesem Fall nur über einen Staatsanwalt.
Da irrst Du Dich aber mittlerweile ganz gewaltig. BTW: wie auch immer, die entsprechende
Post kommt ja tatsächlich schon mit namentlicher Adressierung ins Haus...
Und in diesem Miniumfang erst recht nicht.
Das ist mittlerweile, speziell seit der sog. Vorratsdatenhaltung über min 6 Monate, auch bei "Miniumfang" ganz easy...Sammelbeschluss für Auskunft an
Provider...
Zeige einfach keine Reaktion, wenn etwas kommen sollte von wegen Mahnbescheid.
Ist mit Abstand einer der dümmsten Ratschläge die man erteilen kann. Ohne Widerspruch ist die nächste Stufe der Vollstreckungsbescheid, sprich: Gerichtsvollzieher vor der Tür.
http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/78/Mahnbescheid.pdfAber wie es so ist: große Klappe, nichts dahinter, Augen zu, Kopf einziehen. Das funktinoiert aber ab einem unwidersprochenen Mahnbescheid nicht mehr. Der wird ohne Widerspruch nach 14 Tagen vom Gericht automatisch zum Vollstreckungsbescheid geändert und macht damit den Weg für den "Vollstrecker" frei...wer auch immer das ist; Gerichtsvollzieher, seriöses Inkassobüro, unseriöses Inkassobüro, Inkassobüro mit humorlosen Muskelmännern...
"Es" wird auch nicht billiger: zur ursprünglichen Forderung kommen Zinsen, Mahngebühren, noch einmal Gebühren...
Wird der Widerspruch aus Faulheit, Dummheit oder Nichtwissen nicht eingelegt, hat der Gläubiger leichtes Spiel und es kommt die Nacht der langen Messer.
Im besten Fall kommt dann wirklich nur der Gerichtsvollzieher.
Im schlimmsten Fall verkauft der Gläubiger seine titulierte Forderung direkt an ein spezielles Inkassounternehmen. Da klopft dann irgendwann ein humorloser Mensch mit osteuropäischem Akzent an der Tür...