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LG Düsseldorf bestätigt: „Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers“
03.07.2007, 22:01 Uhr. (4310x gelesen)
Wie das Landgericht Düsseldorf jetzt in einem Urteil vom 27. Juni bestätigt hat, muss ein Forenbetreiber wie in dem aktuellen Fall der Heise Verlag, nicht generell für in Kommentaren und Beiträgen genannte Meinungen haften, wenn er bei Kenntnisnahme den beanstandeten Beitrag löscht.
„Der Verlag sei seiner Verpflichtung zur Löschung der Äußerung unverzüglich nachgekommen, und weitere Rechtsverletzungen seien nicht eingetreten“ zitiert heise.de die Entscheidung des Landgerichts. Laut heise.de stützen auch das LG Berlin, OLG Düsseldorf und OLG München in früheren Urteilen die Forenbetreiber.
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