Wer seine Steuern nicht zahlt, muss sich mit den Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes auseinander setzen. Die dürfen aber nicht nur mit speziellen "Ventilwächtern" dafür sorgen, dass dem Auto ca. 600 Meter nach dem Losfahren die Luft entweicht, sondern mittlerweile auch die Internet Domain pfänden, entschied das Finanzgericht Münster. Das ist bei privaten Seiten weniger schlimm - betreibt man aber einen Online-Shop, ist das deutlich problematischer....
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